Sterbehilfe und Ärzte:"Der Herr stirbt, das gestatten wir ihm jetzt"

Ärzte sind dazu ausgebildet, Leben zu retten. Mit dem BGH-Urteil müssen sie lernen, mit der anderen Seite ihres Berufs umzugehen: Leben enden zu lassen.

Nina von Hardenberg

Der alte Mann auf der Trage stöhnt leise vor sich hin. Eine junge Notärztin hat ihn aus einem Pflegeheim in die Notaufnahme eines großen Krankenhauses gebracht. Der Mann fiebert und sieht ausgezehrt aus, wiegt allenfalls noch 40 Kilogramm. Die Ärztin weiß, dass er 88 Jahre alt und seit vier Jahren bettlägrig ist. In den vergangenen sechs Monaten sei es zudem kaum möglich gewesen, mit ihm Kontakt aufzunehmen.

"WOCHE FÜR DAS LEBEN": KIRCHEN WERBEN FÜR PFLEGE STATT STERBEHILFE

Den Patienten zum richtigen Zeitpunkt gehen lassen - viele Ärzte müssen das erst lernen.

(Foto: ag.dpa)

Wegen seines schlechten Blutdrucks hat die Ärztin dem Patienten bereits Nadeln für Infusionen in beide Arme gestochen, in der Nase steckt ein Schlauch für Sauerstoff, die Brust ist mit Elektroden beklebt. ,"Soll ich ihn gleich auf die Intensivstation bringen", fragt sie den Stationsarzt. Doch da hört der Mann plötzlich auf zu atmen. Die Notärztin will ihm sogleich die Beatmungsmaske aufs Gesicht drücken. Der Stationsarzt aber drückt sie zur Seite. ,"Sachte bitte, Frau Kollegin", sagt er. ,"Der alte Herr stirbt gerade, und das gestatten wir ihm jetzt, einverstanden?"

Sterben lassen, diese Möglichkeit war der junge Notärztin offensichtlich gar nicht in den Sinn gekommen. In ihrer Ausbildung lernen Mediziner viel darüber, wie sie Menschenleben retten können - über das Ende aller Behandlungen lernen sie immer noch zu wenig. ,"Ethische Fragen sind bei vielen Ärzten noch nicht angekommen"', sagt der Chef der Rettungsstelle des Klinikums Am Urban in Berlin, Michael de Ridder, der die Szene mit der jungen Ärztin in einem Buch beschreibt.

Ärzte kennen sich schlecht aus mit dem Ende des Lebens, findet er. Manche wissen die Zeichen eines nahenden Todes nicht zu deuten. Andere ignorieren sie zu lange, weil sie Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben, wenn sie nicht alle möglichen Rettungsversuche nachweisen können. Das klare Urteil des Bundesgerichtshofs gibt nun auch den Medizinern mehr Sicherheit. Es könnte auch ihr Denken verändern.

Der Arzt als Partner

Das ärztliche Selbstverständnis wandelt sich langsam. Dazu hat auch das Patientenverfügungsgesetz, das im September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, beigetragen. Es zwingt Ärzte dazu, stärker zu fragen, welche Behandlung sich die Patienten wünschen. Die Mediziner müssen sich nach dem schriftlich verfassten Willen eines Kranken richten, wenn dieser sich nicht mehr äußern kann. ,"Der Arzt muss sich künftig stärker als Partner des Patienten sehen, nicht nur als führende Hand"', sagt de Ridder. Er glaubt aber, dass sich dieser Sinneswandel erst in den kommenden zehn Jahren richtig durchsetzt.

Der Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio sieht dagegen schon heute eine Wirkung des Gesetzes: ,"Es gibt ein Bewusstsein, dass dieses Dokument nicht einfach ignoriert werden kann", sagt er. Der vielleicht wichtigste Satz für die Praxis sei aber der, dass der Arzt immer prüfen muss, welches Behandlungsziel er mit seiner Therapie am Lebensende noch verfolgt. Auf Intensivstationen sehen Ärzte oft, dass eine Therapie bei einem schwerkranken alten Menschen aussichtslos ist. Sie werden durch das Gesetz darin bestärkt, unnötige Therapien zu beenden und einen Menschen sterben zu lassen, wenn dessen Zeit gekommen ist.

Suche nach der Wahrheit

Schwierig ist nach wie vor zum Beispiel die Situation von Patienten, die einen schweren Schlaganfall erleiden und nicht vorher festgelegt haben, wie sie behandelt werden wollen. In diesem Fall müssen die Angehörigen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ergründen, was sich der Vater oder die Oma wohl gewünscht hätte. Oft kommt es dabei zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Angehörigen, so die Erfahrung der Deutschen Hospizstiftung, die für solche Fälle eine Schiedsstelle eingeführt hat. ,"An dieser Stelle müsste das Gesetz konkretere Vorgaben machen", sagt der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch.

Das Patientenverfügungsgesetz sei nur ein erster Schritt zu einer besseren Betreuung am Lebensende, sind Experten überzeugt. Langfristig dürfte sich auch eine andere, weniger beachtete Gesetzesänderung auswirken: Bis 2012 müssen alle Universitäten die ,"Palliativmedizin", also jene Medizin, die nicht mehr heilen, sondern nur noch Schmerzen lindern kann, in das Lehrprogramm für Medizinstudenten aufgenommen haben. Das hat der Gesetzgeber im Sommer vergangenen Jahres festgelegt. Ärzte werden dann schon in der Ausbildung mit dem Thema Sterben konfrontiert.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: