Show abgesetzt:Tod eines Kandidaten nach Fremdgeh-Show

Der französische Sender M6 wollte mit einer Fremdgeh-Show Zuschauer gewinnen. Nun hat sich einer der Kandidaten umgebracht.

Stefan Ulrich

"Dämonisch" und "unvorstellbar" sollte die neue Reality-Show werden, die der französische Privatfernsehsender M6 für den späten Donnerstagabend dieser Woche angekündigt hatte. Das Szenario von Trompe-moi si tu peux (Betrüg mich, wenn du kannst): Zehn hetero- und homosexuelle Paare werden für 16 Stunden in eine Luxusvilla in der Dominikanischen Republik gesteckt. Ziel des frivolen Rollenspiels ist es, so lange wie möglich zu verschleiern, wer mit wem zusammen ist. Deswegen turteln die Kandidaten von Szene zu Szene mit anderen Mitbewohnern herum, Massagen, Erotiktänze, Striptease und heiße Bäder im Jacuzzi eingeschlossen. Das echte Paar, das als letztes enttarnt wird, erhält zur Belohnung 39.000 Euro.

M6's, France's second largest commercial TV broadcaster, logo is displayed at their headquarters in the Paris suburb of Neuilly

Der französische Privatsender M6 setzt eine Reality-Show ab. Einer der Kandidaten hatte sich umgebracht.

(Foto: rtr)

Das klingt dämlich, doch der in Frankreich ziemlich erfolgreiche Kanal M6 möchte diesen Sommer mit einer starken Brise Sex Quote machen.

Kurz vor dem Start wurde die Reality-Show nun aber von der Realität überholt. In der Nacht zum Dienstag erhängte sich einer der Kandidaten, ein 32 Jahre alter schwuler Friseursalonbesitzer namens Jean-Pierre. Wie die Zeitung France Soir berichtet, hinterließ er auf seinem Computer folgende Botschaft: "Jean-Pierre ist nicht mehr Teil dieser Welt. Wer ist schuld daran? Hakim ist schuld."

Erotiktänze und Striptease

Hakim war der Lebenspartner Jean-Pierres. Die beiden hatten im April an der Aufzeichnung der ersten Folge der Fremdgeh-Show teilgenommen. M6 reagierte sofort und setzte die Ausstrahlung von Trompe-moi si tu peux ab. Zwar gebe es keinerlei Verbindung zwischen dem Suizid und der Sendung, ließ M6 erklären. Die Dreharbeiten seien sehr gut verlaufen. Aus Respekt vor der Familie des Verstorbenen werde man die Bilder aber nicht veröffentlichen.

Es ist dies das erste Mal in Frankreich, dass eine Unterhaltungssendung wegen des Todes eines Teilnehmers gestrichen wird. Und obwohl die Reality-Show offenbar nichts mit dem Selbstmord zu tun hat, wird nun erneut diskutiert, wie weit solche Sendungen die Grenzen des schlechten Geschmacks und die Belastungsgrenzen ihrer Kandidaten austesten dürfen.

Juristen weisen auf ein Urteil des französischen Kassationsgerichtshofs (entspricht dem Bundesgerichtshof) vom Juni 2009 hin. Danach ist die Teilnahme an einer Reality-Show nicht einfach nur ein Spiel. Sie begründet vielmehr ein Rechtsverhältnis zwischen dem Kandidaten und dem Produzenten, das mit einem Arbeitsvertrag vergleichbar ist. Die Folge: Der Produzent muss sich über den psychischen und körperlichen Zustand seiner Kandidaten informieren und darauf achten, dass sie bei der Show keinen Schaden nehmen. Andernfalls muss er damit rechnen, zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

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