Vatikan-Regeln für Missbrauchsfälle:"Verbrechen gegen die Sitten"

Mit den "Normae de gravioribus delictis" hat Papst Benedikt XVI. die Gesetze zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche verschärft. Darin wird unter anderem die kirchenrechtliche Verjährungsfrist auf 20 Jahre angehoben.

Papst Benedikt XVI. hat an diesem Donnerstag einen Erlass zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche veröffentlicht. Darin wird die Verjährungsfrist für Missbrauchsdelikte im Kirchenrecht von bislang zehn auf 20 Jahre angehoben. Außerdem wird erstmals festgestellt, dass der Besitz oder die Verbreitung kinderpornographischen Materials nach dem Kirchenrecht ein "schwerwiegendes Verbrechen gegen die Sitten" darstellt. Auch Übergriffe auf geistig Behinderte sollen schärfer geahndet werden. In besonders schweren Fällen können künftig Schnellverfahren eingesetzt werden, z.B. um einen Priester zügig aus dem Klerikerstand zu entlassen. Auch Laien können nun in die Kirchengerichte einberufen werden.

Ostermesse im Vatikan

Bislang waren die die Bestimmungen zur Vorgehensweise der katholischen Kirche mit Missbrauchsfällen nur in Grundzügen der Öffentlichkeit bekannt. Nun hat die Glaubenskongretation des Vatikans seine Gesetze dazu verschärft und vollständig veröffentlicht.

(Foto: dpa)

Es wird in dem Erlass von Bischöfen aber nicht gefordert, Missbrauchsfälle der Polizei zu melden. In dem Dokument wird außerdem der Versuch, eine Frau zur Priesterin zu weihen, als "schweres Verbrechen" bezeichnet - genauso wie sexueller Missbrauch. Kritiker monieren, dass beides im selben Erlass erwähnt wird, weil dies eine Gleichsetzung beider Sachverhalte impliziere.

Die Veröffentlichung hat wegen des jüngsten Skandals um Hunderte Fälle pädophiler Priester besondere Brisanz bekommen. Auch ranghohe Mitglieder des Klerus sollen Fälle von sexuellem Missbrauch systematisch vertuscht haben. Der Erlass geht auf ein Dokument von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 2001 zurück, das zwei Jahre später als Reaktion auf den Missbrauchsskandal der katholischen Kirche in den USA modifiziert wurde. Die "Instruktion" wurde von der Glaubenskongregation zusammengestellt, der Benedikt, damals noch Kardinal Joseph Ratzinger, vorstand. Die Römische Glaubenskongregation wurde durch die neuen Normen innerhalb der katholischen Kirche für viele Verfahren als oberster Kirchengerichtshof bestätigt.

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