Fall Dominik Brunner:Das große Herz

Dominik Brunner starb, weil sein Herz versagte. Trotz der neuen Erkenntnisse war und bleibt der 50-Jährige ein mutiger Mann. Und die beiden Täter waren und bleiben Täter. Die Verhandlung findet vor Gericht statt - nirgendwo sonst.

Heribert Prantl

Von einer Wende im Fall Brunner ist die Rede, gar von einer völligen Neubewertung der furchtbaren Tat: Der "Held von Solln", der sich schützend vor Kinder gestellt hat, sei ja nicht an den Tritten gestorben, nicht an den 22 schweren Verletzungen, die ihm die Schläger beigebracht haben, sondern an Herzversagen. Ist er jetzt kein Held mehr? Dominik Brunner hat, das ergibt sich aus der Obduktion des Toten, ein zu großes Herz gehabt. Es ist dies von fast ergreifender Symbolik. Viele Zeugen haben die Attacke der Schläger gegen die Kinder beobachtet und, anders als Brunner, nicht eingegriffen. Sie waren herzlos, obwohl sie wohl ein normales Herz hatten.

Fall Dominik Brunner: S-Bahnhof Solln in München: An einer Säule der Haltestelle, an der am 12. September 2009 der 50-jährige Dominik Brunner zu Tode geprügelt wurde, zeigten die Münchner im vergangenen Herbst ihre Anteilnahme.

S-Bahnhof Solln in München: An einer Säule der Haltestelle, an der am 12. September 2009 der 50-jährige Dominik Brunner zu Tode geprügelt wurde, zeigten die Münchner im vergangenen Herbst ihre Anteilnahme.

(Foto: ddp)

Herzversagen also: Nun wird so getan, als habe sich die Staatsanwaltschaft schuldig gemacht, weil sie das der Öffentlichkeit bisher nicht mitgeteilt hat. Dabei ändert dieses Faktum an der juristischen Bewertung des Verbrechens an Brunner gar nichts oder wenig. Tötung bedeutet, den Tod eines anderen zu verursachen, gleichgültig auf welche Weise. Die Schläger haben das Herzversagen des Dominik Brunner verursacht.

Der eine Mensch hat einen schlechten Kreislauf, der andere hat ein schwaches Herz oder leidet an Epilepsie. Wer auf einen Menschen einschlägt, kann nicht darauf vertrauen, dass sein Opfer völlig gesund ist. Wer einen Menschen mit Stiefeln traktiert, muss damit rechnen, dass sein Tun schreckliche Folgen hat, unmittelbar oder mittelbar. Es gibt das Wort, dass ein Mensch zu Tode erschreckt wird. Wenn das Herz nach Schlägen stehen bleibt, ist das eine besonders brutale Art des Erschreckens. Die Juristen sagen es so: "Die Herbeiführung jeder Beschleunigung des Todeseintritts ist Tötung."

Hätte die Staatsanwaltschaft das Obduktionsergebnis längst bekanntgeben müssen? Verhandelt wird in der Verhandlung. Und die Verhandlung beginnt nicht mit der Veröffentlichung von Fotos in der Zeitung, sie beginnt auch nicht mit dem Vorabdruck von Gutachten in den Medien, sondern mit dem "Aufruf zur Sache" im Gerichtssaal. Die Verhandlung findet vor Gericht statt: Das gilt für den Fall Kachelmann, und das gilt für den Fall Brunner. Vor Gericht zählt nicht das, was in den Akten steht, sondern das und nur das, was die Beweisaufnahme in der Verhandlung ergibt. Es passiert immer wieder, dass die Tat dann in einem anderen Licht erscheint als vorher auf dem Papier. Ansonsten könnte man ja "nach Aktenlage" entscheiden.

Im Fall Brunner hat die bisherige Verhandlung etwas Neues ergeben: Vieles deutet jetzt darauf hin, dass Brunner in der Bedrohungssituation zugeschlagen und damit die aggressiven Täter womöglich noch mehr gereizt hat. Das ändert nichts daran, dass er in Nothilfe für die Kinder gehandelt hat und sich selbst in Notwehr sah. Seine Tat bleibt der mutige, aber tödliche Versuch, Bedrohte zu schützen. Nicht das Herzversagen, sondern diese neuen Erkenntnisse über das Verhalten Brunners in hochgefährlicher Lage beeinflussen die bisherige Qualifizierung der Tat als Mord - weil sich die Gesamtwürdigung womöglich so verändert, dass sich das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht mehr aufdrängt.

Die Bewertung der Tat wird nun eher auf Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge hinauslaufen. Auf Totschlag steht Gefängnis nicht unter fünf, auf Körperverletzung mit Todesfolge Gefängnis nicht unter drei Jahren. Beide Taten sind Verbrechen. Am verbrecherischen Charakter der Tat ändert der juristische Name, den das Verbrechen trägt, nichts. Und vom Respekt, den der Mut Brunners verdient, ist nichts abzustreichen.

In die Mediendebatte aber hat sich ein beleidigter Ton eingeschlichen - so, als müsse man einen Schuldigen dafür finden, Brunner vermeintlich zu viel gelobt, seine Schläger aber zu sehr verdammt zu haben. Manche meinen, diesen Schuldigen in der Staatsanwaltschaft entdecken zu können. Gut, dass nicht ein Mediengericht, sondern die Justiz das Urteil fällt.

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