Aushilfen beim Discounter Netto:Billig-Kräfte gratis krank

Illegale Praxis: Mit Sonderklauseln im Arbeitsvertrag versucht der Lebensmittel-Discounter Netto offenbar die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszuhebeln.

Die Supermarktkette Netto Marken-Discount versucht angeblich, mit Sonderklauseln in den Arbeitsverträgen von geringfügig Beschäftigten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu umgehen.

Das Netto-Prinzip: In einem Zeitungsbericht wirde dem Discounter vorgeworfen, an kranken Billig-Arbeitern zu sparen. (Foto: ag.ddp)

Im Stundenlohn von 5,50 Euro für Tausende geringfügig Beschäftigte sei laut Arbeitsvertrag eine sogenannte "Sozialzulage" enthalten, schreibt die Sächsische Zeitung.

Damit seien alle Ansprüche abgegolten, heiße es in einem Vertrag, der der Sächsischen Zeitung vorliege. Explizit genannt würden zwar nur das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber nach Angaben der Gewerkschaft Verdi solle damit auch das Anrecht auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit bereits abgedeckt sein.

Lohnfortzahlung erst nach Rechtsberatung

Kranke Beschäftigte würden mit Hinweis auf die Klausel davon abgebracht, die Lohnfortzahlung einzufordern, moniere Verdi.

Ein Dresdner Mitarbeiter habe berichtet, dass er trotz Krankenscheins keine Lohnfortzahlung bekommen sollte und er sie erst nach einer Rechtsberatung habe durchsetzen können, so die Sächsische Zeitung.

Die Edeka-Tochter habe sich auf Anfrage der Zeitung nicht zu diesen Vorwürfen äußern wollen. Eine Firmensprecherin habe allerdings mitgeteilt, das Unternehmen beachte Tarifverträge und Gesetze. Für geringfügig Beschäftigte würden Urlaubs- und Weihnachtsgeld "monatlich auf Stundenbasis ausgezahlt". Die Löhne seien branchenüblich.

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