Kriegsverbrechen:NS-Verbrecher in Ingolstadt

In den Niederlanden wurde er als Kriegsverbrecher verurteilt, seit seiner Flucht nach Deutschland lebt Klaas Carel Faber unbehelligt in Ingolstadt. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert nun erneut seine Auslieferung.

Die FDP-Landeschefin und Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert die Wiederaufnahme der Strafverfolgung für den mutmaßlichen NS-Verbrecher Klaas Carel Faber. Sie halte es für nicht hinnehmbar, dass der gebürtige Niederländer auf der Grundlage eines "Führererlasses" von 1943 nicht an Holland ausgeliefert werde, sagte sie der Abendschau des Bayerischen Fernsehens.

Kriegsverbrechen: Heute eine Gedenkstätte: Im Transitlager Westerbork trieben die Nazis holländische Juden für den Weitertransport zusammen. Klaas Carel Faber soll hier als Aufseher mindestens elf Menschen getötet haben.

Heute eine Gedenkstätte: Im Transitlager Westerbork trieben die Nazis holländische Juden für den Weitertransport zusammen. Klaas Carel Faber soll hier als Aufseher mindestens elf Menschen getötet haben.

(Foto: Foto: AP)

Der 87-Jährige lebe seit Jahrzehnten in Ingolstadt. In den Niederlanden war er für den Tod von Gefangenen im Transitlager Westerbork 1944 zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde 1948 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 1952 floh er aus dem Gefängnis.

"Ich fordere, dass jetzt endlich von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft oder von Seiten der zuständigen Ämter auf Bundesebene geprüft wird, was man machen kann, um entweder eine Auslieferung zum Zwecke der Strafverbüßung in Holland zu erreichen, oder ein Verfahren in Deutschland einzuleiten", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Klaas Carel Faber wird als Nummer fünf der Wiesenthal-Liste der meistgesuchten Nazi-Verbrecher weltweit geführt. Der 87-Jährige, der im Pius-Viertel von Ingolstadt lebt, soll Aufseher in Westerbork gewesen sein, wo die Nazis holländische Juden für den Weitertransport in die Konzentrationslager zusammentrieben. Auch hier kam es zu Hinrichtungen durch SS-Angehörige. Nach dem Urteil des holländischen Sondergerichts von 1947 war Faber einer von ihnen und für den Tod von mindestens elf Menschen verantwortlich.

Nach seiner Flucht lehnte Deutschland die Auslieferung nach Holland ab und berief sich auf den "Führererlass" von 1943, nach dem Faber als freiwilliger Angehöriger der Waffen-SS automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten habe. Die deutsche Justiz wurde dem BR-Bericht zufolge zwar selbst tätig, befand aber schließlich, dass Faber eine Schuld nicht ausreichend nachzuweisen sei.

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