Missbrauchs-Debatte:"Was ich lese, übersteigt mein Vorstellungsvermögen"

Sie bereitet die Entschädigungen für Missbrauchsopfer vor: Christine Bergmann spricht über schockierende Briefe und erklärt, warum Jugendarbeiter ein Führungszeugnis vorlegen sollten.

S. Höll und D. Stawski

Die SPD-Politikerin Christine Bergmann, war Bundesfamilienministerin und Berliner Bürgermeisterin. Nachdem eine Serie von Missbrauchsvorwürfen Kirchen und weltliche Träger der Jugendarbeit erschütterte, wurde die 70-Jährige von der Bundesregierung zur Beauftragten für Aufklärung, Prävention und Entschädigung ernannt. (Die kostenfreie Hotline lautet: 0800-22 55 530)

File photo of Former Families Minister Christine Bergmann

Die betroffenen Insitutionen "könnten mit gutem Beispiel vorangehen", sagt Christine Bergmann, die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs.

(Foto: REUTERS)

SZ: Was erfahren Sie von den Opfern?

Christine Bergmann: Ich sitze nicht an den Beratungstelefonen. Aber ich lese die Briefe, alle sehr eindringlich, oft handgeschrieben, manche 20 Seiten lang. Ich bin siebzig Jahre alt und glaubte zu wissen, wie es im Leben zugeht. Aber was ich nun lese, übersteigt mein Vorstellungsvermögen. Die meisten wurden nicht nur ein Mal, sondern oft missbraucht, von einem Täter oder mehreren. Manche suchten Hilfe und fanden sie nicht. Ein Mann von 80 Jahren schrieb, er habe nur Ablehnung erfahren, sei als Nestbeschmutzer verunglimpft worden. Das geht unter die Haut.

SZ: Wer meldet sich bei Ihnen?

Bergmann: Manche Junge, viele Ältere. Der Altersdurchschnitt liegt bei etwa 50 Jahren. Bei den meisten liegt der Missbrauch lange zurück. Mehr als die Hälfte von ihnen spricht bei uns das erste Mal über ihr Leid. Erst meldeten sich die, die in Institutionen missbraucht wurden. Inzwischen auch öfter solche, denen Leid in ihren Familien widerfuhr.

SZ: Worum bitten die Betroffenen?

Bergmann: Die Gesellschaft soll anerkennen, dass ihnen schlimmstes Unrecht widerfuhr. Sie wollen, dass die Täter und deren Schuld benannt werden. Und immer wieder kommt die Botschaft: Schützt die Kinder künftig besser.

SZ: Wie können Sie helfen?

Bergmann: Die Fachleute am Telefon führen intensive Gespräche; manchmal dauern sie zwei Stunden. Wir versichern, dass die Berichte einfließen in die Arbeit des runden Tisches. Die Erfahrung der Betroffenen, die ja Expertinnen und Experten sind, ist wichtig für die Erarbeitung von Empfehlungen. Wir können keine Therapie anbieten, auch keine Rechtsberatung. Aber wir nennen Adressen, an die man sich wenden kann.

SZ: Was fordert man von der Politik?

Bergmann: Da ist der Wunsch nach leichterem Zugang zu Therapien und Beratung. Und nach Verlängerung der Verjährungsfristen. Manche wollen sie ganz aufgehoben sehen.

SZ: Künftig soll es für Institutionen verbindliche Regeln zum Umgang zwischen Kindern und Erwachsenen geben.

Bergmann: Wir brauchen solche Regeln unbedingt. Ich plädiere auch für die Einführung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für Menschen, die mit Kindern arbeiten. Ich verstehe die langen Diskussionen darüber nicht. Niemand wird unter Generalverdacht gestellt, sondern der Kinderschutz wird verbessert.

SZ: Die Debatte um Missbrauchsfälle wird leiser. Schwindet das Interesse der Öffentlichkeit?

Bergmann: Ich hoffe nicht. Als die spektakulären Fälle aus kirchlichen und weltlichen Einrichtungen bekannt wurde, war die Diskussion sehr intensiv. Jetzt geht es eher um Konsequenzen aus diesen Vorfällen, das ist sehr notwendig, aber nicht mehr so aufsehenerregend. Und es gibt das Bedürfnis, nicht mehr so viel über diese schrecklichen Vorfälle und das lange Verschweigen zu hören. Missbrauch ist kein angenehmes Thema, stimmt. Aber gerade deshalb muss man weiter darüber reden. Das dient dem Schutz der Kinder.

SZ: Kampf gegen Missbrauch ist nicht zum Nulltarif zu haben.

Bergmann: Es mangelt an Beratung, vor allem auf dem Land, vor allem für Männer. Viele Einrichtungen leben von Spenden, die nicht planbar sind, man muss sie absichern. Gerade jetzt suchen mehr Missbrauchte Rat, mehr Institutionen Fortbildung.

"Opfer erster und zweiter Klasse darf es nicht geben"

SZ: Wer soll das bezahlen?

Bergmann: Das ist die Sache von Bund, Ländern und Kommunen. Die sitzen am runden Tisch.

SZ: Werden die Opfer entschädigt?

Bergmann: Die Botschaft ist klar: Rund die Hälfte der Betroffenen will eine Entschädigung, manche möchte die Kosten für Therapien erstattet sehen, andere wünschen sich eine Rente. Alle bitten darum, dabei nicht abermals ihr Schicksal rechtfertigen zu müssen. Sie fürchten neue Traumatisierung.

SZ: Wann legen Sie dem runden Tisch einen Entschädigungsvorschlag vor?

Bergmann: Ein fundierter Vorschlag kann erst am Ende unserer Arbeit stehen, und wir sind noch mitten drin. Täglich melden sich Betroffene, wir machen noch Erhebungen und sehen die Regelungen anderer Länder an. Auch die Entschädigungsregelungen für Heimkinder, die im Herbst kommt, ist zu berücksichtigen. Wir müssen eine Lösung finden, die für alle gilt, für Missbrauchte in kirchlichen und weltlichen Einrichtungen und in Familien. Es darf keine Opfer erster und zweiter Klasse geben.

SZ: Können Sie sich einen Fonds vorstellen, in denen Institutionen einzahlen und an dem sich der Bund beteiligt?

Bergmann: Ich bin, wie gesagt, mit meinen Überlegungen noch längst nicht am Ende. Natürlich muss man auch über einen Fonds nachdenken. Und natürlich muss geklärt werden, in welcher Weise Institutionen, in denen Kinder missbraucht wurden, in Entschädigungsregeln einbezogen werden.

SZ: Über welche Summe reden wir?

Bergmann: Erst einmal: Kein Geld der Welt kann das Leid gutmachen. Aber es wird auch als symbolische Anerkennung erwartet und um die meist schweren Folgen des Missbrauchs zu mildern. Die Betroffenen wünschen sich auch Geld für Therapien. Die vielen individuellen Wünsche, die an uns herangetragen werden, kann man aber kaum realisieren.

SZ: Österreichs katholische Kirche hat ein Stufenmodell geschaffen. Opfer bekommen je nach Schwere des Missbrauchs zwischen 5000 und 25.000 Euro (siehe Seite drei). Was halten Sie davon?

Bergmann: Da bin ich skeptisch. Ich könnte nicht unterscheiden zwischen einem leichten und einem schweren Fall. Wie will man so etwas definieren?

SZ: Wie wollen Sie Opfern ersparen, im Entschädigungsverfahren erneut mit den Erinnerungen gequält zu werden?

Bergmann: Ganz ohne Rückfragen wird es nicht gehen. Aber wir werden alles daran setzen, dass die Betroffenen so wenig wie möglich neu belastet werden.

SZ: Vielen Missbrauchten dauert die Suche nach dem Modell viel zu lang.

Bergmann: Ich kann gut verstehen, dass die Betroffenen so schnell wie möglich einen Schlussstrich ziehen wollen, auch um zur Ruhe zu kommen. Aber es ist nicht schneller zu leisten, wenn man den ganz unterschiedlichen Betroffenen gerecht werden will. Die Institutionen, die für den Missbrauch in ihren Reihen verantwortlich sind, könnten durchaus mit gutem Beispiel vorangehen, eigene Regeln für Entschädigungen aufstellen. Sie sagen, sie möchten auf den Vorschlag des runden Tisches warten. Ich antworte: Ihr müsst nicht auf uns warten. Geht vorweg.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: das österreichische Modell der Opferentschädigung.

Beispiel Österreich: Wie das Nachbarland Missbrauchsopfer entschädigt

Das Stufenmodell der katholischen Kirche Österreichs

Die österreichischen Bischöfe haben sich im Juni auf Entschädigungszahlungen an die Opfer kirchlicher Gewalt geeinigt. Sie wollen bis zum Herbst eine "Stiftung Opferschutz" einrichten, die zum Beispiel für Therapiekosten aufkommt. Das Geld kommt zu gleichen Teilen von Diözesen und Ordensgemeinschaften. Aus diesem sogenannten Opferfonds werden auch Entschädigungen gezahlt. Das Geld solle nicht als Wiedergutmachung, sondern als "Geste" an die Betroffenen verstanden werden.

Die Bischöfe beschlossen vier Stufen: 5000 Euro für leichtere Fälle, 15.000 Euro für mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum oder für eine geringe Zahl schwerwiegender Übergriffe unter Gewalteinwirkung. 25.000 Euro erhalten Menschen, die über Jahre hinweg immer wieder missbraucht wurden und die in der Folge unter Verletzungen oder "fortdauernden seelischen Schmerzen" litten. Die vierte Stufe ist nach oben offen, sie gilt für Entschädigung "in besonders extremen Fällen". Doch was ist besonders extrem? Was ein "leichter" Fall? An dieser Abstufung des Missbrauchs setzt die heftige Kritik im eigenen Land und in Deutschland an.

Wenn im Herbst in Berlin am runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" über Entschädigung diskutiert wird, ist das österreichische Modell ein wichtiger Anhaltspunkt. Doch die Unterschiede zu Deutschland sind groß: Der österreichische Fonds wurde ausschließlich für Gewaltopfer in katholischen Einrichtungen aufgelegt - in Deutschland sollen auch Sportvereine, staatliche Einrichtungen und Familien einbezogen werden. In der österreichischen Opferschutzkommission, die Empfehlungen für die Entschädigungen erarbeitete, diskutierten acht Personen - bei der ersten Sitzung des runden Tisches waren es 61. Es dürfte in Deutschland also ungleich komplizierter werden. (Karin Prummer)

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