Bundesverfassungsgericht:Gleiches Erbe für alle - auch für Homosexuelle

Karlsruhe stärkt die Rechte von Schwulen und Lesben: Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftsteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden - weil es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer beendet. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen als Ehepaare, heißt es in dem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07). Die Entscheidung ist ein wesentlicher Schritt zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften mit heterosexuellen Ehepaaren.

Es lasse sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, dass Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern beim persönlichen Freibetrag bevorzugt würden, erklärten die Richter. Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch sie hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner sterbe. Da die Ungleichbehandlung an der sexuellen Orientierung anknüpfe, sei eine besonders strenge Prüfung erforderlich. Das höchste deutsche Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweiliger Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren.

In drei Punkten erklärten die Richter des Ersten Senats unter Vizepräsident Ferdinand Kirchhof die schlechtere Behandlung homosexueller Partner gegenüber heterosexuellen Ehepaaren für unzulässig: Während Ehepartner seinerzeit einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 307.000 Euro geltend machen konnten, blieben für Lebenspartner nur 5200 Euro steuerfrei. Vom sogenannten Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro für Eheleute blieben Lebenspartner ganz ausgeschlossen. Schließlich gilt für Ehepartner die günstigste Steuerklasse I, während Lebenspartner als "übrige Erwerber" in die Steuerklasse III eingeordnet waren.

Die Ungleichbehandlung sei auch nicht dadurch gerechtfertigt, "dass grundsätzlich nur aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen können", heißt es in dem Beschluss. Zwar sei die Weitergabe eines Familienvermögens vielfach zentrales Anliegen der Erblasser, welches das Wesen des Erbrechts präge. Jedoch mache das geltende Recht "die Privilegierung der Ehe nicht vom Vorhandensein gemeinsamer Kinder abhängig". Deshalb dürften unter diesem Gesichtspunkt auch homosexuelle Paare nicht benachteiligt werden.

Formell bezieht sich die Entscheidung nur auf Fälle zwischen der Einführung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Jahr 2001 und der Erbschaftsteuerreform 2008. Soweit jedoch schwule und lesbische Lebenspartner auch nach der Reform weiterhin in der ungünstigsten Steuerklasse sind, ist diese Benachteiligung unzulässig.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht für das Jahr 2010 beabsichtigt. Der Gesetzgeber muss nun eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle schaffen.

"Guter Tag für alle Homosexuellen in Deutschland"

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte das Urteil. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern voranzutreiben", sagte die FDP-Politikerin. Die Dienstrechtsreform des Bundesinnenministeriums sei bereits in der Endabstimmung und könne bald im Bundeskabinett beschlossen werden.

Auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, eine umfassende Gleichstellung auch bei der Einkommensteuer und der Beamtenversorgung zu gewährleisten, erklärte der LSVD-Sprecher Manfred Bruns.

Die Grünen sprachen von einem "guten Tag für alle Homosexuellen in Deutschland". Der Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Volker Beck, forderte, auch die Benachteiligung homosexueller Lebensgemeinschaften bei der Einkommensteuer und in der Beamtenversorgung unverzüglich zu beenden. "Hier muss die Bundesregierung nun endlich zu der Gleichstellung kommen, die sie in ihrem Koalitionsvertrag so vollmundig versprochen hat."

Die FDP-Bundestagsfraktion nannte die Entscheidung einen wichtigen Beschluss. "Es gibt keine verfassungsrechtliche Legitimation für die Diskriminierung Homosexueller im Steuerrecht", heißt es in einer Erklärung des Sprechers für Schwulen- und Lesbenpolitik der Fraktion, Michael Kauch. "Die FDP erwartet nun vom Koalitionspartner, dass er seinen Widerstand gegen die Gleichstellung auch bei der Einkommensteuer aufgibt."

Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sind derzeit drei Verfassungsbeschwerden homosexueller Lebenspartner gegen die Regelung zum Ehegattensplitting anhängig. Mit einer Entscheidung sei jedoch in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

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