Verbot von ungedeckten Leerverkäufen:Währungsfonds attackiert Deutschland

Der IWF geht mit Deutschland hart ins Gericht. Das einseitige Verbot von Leerverkäufen schade dem hiesigen Finanzmarkt - und es funktioniere ohnehin nicht.

Markus Zydra, Frankfurt

Es gibt viele Argumente gegen Gesetze, zu den plakativsten zählt der Einwand, die neue Regelung könne leicht umgangen werden. Der Internationale Währungsfonds glaubt, auf das deutsche Leerverkaufsverbot treffe dieser Vorbehalt zu.

A TRADER WIPES HIS EYES DURING MORNING DEALING IN LONDON

Terminhändler an der Londoner Terminbörse Nyse Liffe. An der Themse sind ungedeckte Leerverkäufe nach wie vor möglich.

(Foto: © Reuters Photographer / Reuters)

Die Wahrscheinlichkeit sei sehr hoch, dass die Finanzindustrie genügend Finesse besitze, die Regel mit der Schöpfung neuer Produkte zu umgehen, meldet die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf einen am Montag in Washington veröffentlichten IWF-Bericht. Zudem sei das Verbot schädlich. "Die Effizienz und die Qualität der Märkte hat sich seit Einführung der Regelung deutlich verschlechtert."

Deutschland hat als bisher einziges EU-Land ungedeckte Leerverkäufe untersagt, zunächst im Mai durch eine Verfügung der Finanzaufsicht Bafin. Dem folgte Ende Juli ein umfängliches Verbot mit dem "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte".

In der deutschen Öffentlichkeit geächtet

Bei ungedeckten Leerverkäufen wettet der Börsenhändler auf fallende Kurse. Dazu verkauft er eine Aktie, ohne sie zu besitzen. Er hofft darauf, das Wertpapier bis zum Liefertermin günstiger einkaufen zu können. Die Preisdifferenz ist der mögliche Gewinn. In der deutschen Öffentlichkeit sind diese Geschäfte geächtet, man verbindet sie mit Hedgefonds und verantwortungslosen Spekulanten. Die Finanzindustrie hat das Gesetz als wirkungslos bezeichnet.

Das Leerverkaufsverbot betrifft Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind: Das sind alle Aktien, sämtliche Staatsanleihen von Euro-Ländern sowie Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Staatsanleihen von Euro-Ländern.

Der Hintergrund: Zum Höhepunkt der Euro-Krise im Mai und Juni haben Spekulanten an den internationalen Finanzmärkten zahlreiche Wetten auf eine Staatspleite Griechenlands abgeschlossen. Das wichtigste Instrument dieser Wetten war der CDS-Markt, wo es auch zu ungedeckten Geschäften kam. Das bedeutet: Spekulanten handelten Ausfallversicherungen, ohne überhaupt eine griechische Staatsanleihe zu besitzen.

Viele Politiker in der EU machten vor allem diese Spekulationsgeschäfte für die Euro-Krise verantwortlich. Die Idee eines Verbots war geboren, Deutschland hat sie sofort umgesetzt, während die EU erst im Herbst ihre Vorschläge zum Thema vorlegen will. Die EU-Kommission hat den IWF-Bericht auch in Auftrag gegeben. Es erscheint schon jetzt sehr unwahrscheinlich, dass beispielsweise Großbritannien einem solchen Verbot zustimmt, zumal der Finanzplatz London von dem deutschen Verbot profitiert: Investoren ziehen die Geschäfte nun außerhalb Deutschlands durch.

Ein Preiskorrektiv fehlt

Allerdings gibt es auch gute Argumente gegen ein Verbot von Leerverkäufen. Wenn Investoren nur kaufen dürfen, dann entwickeln sich die Kurse tendenziell nach oben. Es besteht die Gefahr einer Blasenbildung, weil ein nachdrückliches Preiskorrektiv fehlt. Untersuchungen haben das belegt.

Leerverkäufe geben Investoren hier die Möglichkeit, auf fallende Kurse zu spekulieren. Im Normalfall verbessern Leerverkäufe die Funktionsfähigkeit von Märkten, weil positive und negative Meinungen zu einem Unternehmen oder der Zahlungsfähigkeit eines Staates gleichzeitig gehandelt werden. So bildet sich, in der Theorie zumindest, der fairste Preis.

Experten der Bank Credit Suisse haben jüngst festgestellt, dass Aktien deutscher Finanzinstitute seit Einführung des Leerverkaufsverbots deutlich seltener gehandelt wurden. In der Regel gilt: Je höher der Handelsumschlag eines Wertpapiers, desto effizienter die Preisbildung.

In den meisten Fällen leihen sich Leerverkäufer die betreffende Aktie, bevor sie das Wertpapier verkaufen. Hierbei handelt es sich um gedeckte Leerverkäufe, die, anders als die ungedeckten, auch in Deutschland weiterhin erlaubt sind. Für die Wertpapierleihe entrichten die Leerverkäufer eine Gebühr an den Verleiher, meist eine Fondsgesellschaft. Sie verpflichten sich dann, die Aktie nach Ablauf einer bestimmten Frist zurückzugeben. Zum Fristende muss der Spekulant die Aktie an der Börse zurückkaufen - sei es mit Gewinn oder Verlust.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: