Google Street View:Alles begann mit der Postkarte

Das Street-View-Problem ist nicht neu: Schon vor eineinhalb Jahrhunderten geriet die allgemeine Neugier in Konflikt mit dem Urheberrecht. Seit 1876 erlaubt es, Fotos von Häuserfassaden zu veröffentlichen.

Günter Poll

Der Protest gegen das von Google weltweit vorangetriebene Street View-Projekt ist in Deutschland besonders heftig. Hunderttausende Privatleute, aber auch zahlreiche Politiker wollen ihre Häuser oder ganze Straßen aus dem neuen virtuellen Stadtplan des Internet-Riesen heraushalten. Die Koalition der Google-Kritiker geht über alle Parteigrenzen hinweg, sie schließt Politiker ein, denen sonst der Datenschutz nicht so am Herzen liegt, so wie andersherum mancher Datenschützer nichts gegen Street View hat. Besonders Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) ist auf die Barrikaden gestiegen; sie hat alle Hausbesitzer aufgerufen, ihr Eigentum nicht von den Google-Kameras fotografieren zu lassen.

Die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig, mal rational, häufig emotional. Manche fürchten, dass der Einbruchsdiebstahl leichter wird, wenn die entsprechenden Profis sich in aller Ruhe Hausfassaden und Garageneinfahrten ansehen können. Andere sehen gar Intimsphäre und Menschenwürde verletzt; wieder andere erklären, dass sie zwar den Blick vom Satelliten aus akzeptieren, der bislang im Netz zu sehen ist - dass sie aber den Blick von vorn oder der Seite für indiskret halten. Konsens der Google-Kritiker scheint zu sein, dass bereits das Fotografieren der Privathäuser, das heißt ihrer Straßenfassaden - und nicht der Wohnungen und Grundstücke - rechtswidrig ist, jedenfalls wenn das Abbild der allgemeinen Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht wird. Aber ist das so?

Ganz abschließend lässt sich die Frage noch nicht beantworten. Aber vielleicht ist ein Blick auf dieses Thema aus einer anderen Perspektive lehrreich: Seit der Erfindung der Fotografie im 19. Jahrhundert gehören Straßenszenen und einzelne Gebäude zu den beliebtesten Sujets der Fotografen. Und genau genommen stellt sich das Street-View-Problem seit der Erfindung der Fotografie. Häuser sind, urheberrechtlich gesehen, "Werke der Baukunst". Wie andere Werke auch dürfen sie an sich nicht unerlaubt vervielfältigt werden, weil der Urheber grundsätzlich bestimmen kann, ob und wie sein Werk von Dritten genutzt werden darf. Eine Fotografie stellt aber eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts und damit eine erlaubnispflichtige Nutzung dar, wenn der Urheberrechtsschutz noch nicht erloschen ist - das geschieht 70 Jahre nach dem Tod des Architekten.

Konflikt mit dem Informationsinteresse

Das exklusive Bestimmungsrecht des Urhebers, mit seinem (geistigen) Eigentum nach Belieben zu verfahren, geriet also schon vor mehr als 150 Jahren zwangsläufig in Konflikt mit dem Informationsinteresse der Allgemeinheit. Gleichzeitig war natürlich klar, dass der Urheberschutz, der sich auch auf individuell gestaltete Hausfassaden bezieht, schon aus praktischen Gründen nicht so weit gehen kann, dass das Fotografieren von an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befindlichen Bauwerken in jedem Einzelfall von den betreffenden Rechteinhaber genehmigt werden muss und möglicherweise von der Zahlung einer Vergütung abhängig gemacht werden kann, wie es sonst im Urheberrecht der Fall ist.

Eben dies hat der deutsche Gesetzgeber schon 1876 in dem ersten deutschen Urheberrechtsgesetz angeordnet und später in das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) von 1907 übernommen. Auch die Verfasser des geltenden Urheberrechtsgesetzes von 1965 gehen davon aus, dass das Urheberrecht zwar als (immaterielles) Eigentum geschützt ist, aber ebenso wie materielles Eigentum nach Artikel 14 des Grundgesetzes der Sozialbindung unterliegt. Deshalb ist es bei der alten Regel geblieben: Die an öffentlichen Straßen und Plätzen befindlichen Gebäude gehören zwar nicht insgesamt, wohl aber, was ihre Straßenfassaden betrifft, zum Gemeingut. Weil diese Flächen der Allgemeinheit gewidmet sind, können die an ihnen befindlichen Gebäude von Jedermann fotografiert oder mit sonstigen Mitteln abgebildet werden.

Erst das Foto, dann das Netz

Aus urheberrechtlicher Sicht stellt sich die Abbildung eines Bauwerks also als eine erlaubnisfrei zulässige Vervielfältigung dar, die das Sacheigentum selbst dann nicht tangiert, wenn sie zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Die Vorschrift des Paragraphen 59 lautet schlicht: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, (...) durch Lichtbild oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."

So gesehen ist Street View nicht zu beanstanden. Natürlich ist die urheberrechtliche Beurteilung allein nicht maßgeblich, da andere rechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, der Datenschutz zum Beispiel oder der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Anonymität. Das ist auch Google bewusst, weshalb jetzt die Gesichter der Hausbewohner und Passanten, die Kfz-Kennzeichen und - auf Wunsch einzelner Hauseigentümer oder Mieter - auch Gebäude unkenntlich gemacht werden.

Der Siegeszug der Fotografie vor mehr als 100 Jahren ist durchaus mit demjenigen des Internets vergleichbar. Bevor die Fotografie in das öffentliche Leben vordrang, konnten Ansichten von Häusern und Straßen nur in mühevoller Arbeit gezeichnet oder gemalt werden. Die Zeichnungen und Bilder konnten nur sehr teuer vervielfältigt und verbreitet werden. Durch die Fotografie ist es seinerzeit erstmals möglich geworden, derartige Ansichten massenhaft zu vervielfältigen und in alle Winkel der Welt zu schicken. Im 19. Jahrhundert entstanden dann unzählige Fotoserien von Städten, die gestochen scharfe Aufnahmen von Straßen und Plätzen enthielten; es gab Stereoskope zu kaufen, in denen die Betrachter Straßen, Schlösser, Häuser dreidimensional betrachten konnten.

Übertriebene Ängstlichkeit

Nichts anderes passiert jetzt mit Street View, nur dass dieser Prozess durch das Internet vereinheitlicht, globalisiert und dramatisch beschleunigt wird. Der Protest gegen die Entwicklung wird von der Vorstellung geleitet, dass die Straße, in der sich das eigene Haus oder die eigene Wohnung befindet, automatisch zur eigenen Privatsphäre gehört - dabei ist diese Sichtweise seit mehr als hundert Jahren überholt. Die Proteste dagegen erscheinen als übertrieben ängstlich, manchmal gar kleinkariert. In zwei oder drei Jahren wird Street-View zu den Lieblingsseiten vieler Internetnutzer gehören - so wie jetzt schon Google Earth, gegen das interessanterweise noch niemand protestiert hat.

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