SS-Mann Klaas Faber:Nazi-Mörder soll doch in Haft

Im Falle des verurteilten KZ-Wächters Klaas Faber will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nun doch mit den Niederlanden kooperieren - doch in Bayern hat man etwas dagegen.

Stefan Mayr

Der seit Jahrzehnten in Deutschland lebende verurteilte NS-Kriegsverbrecher Klaas Faber muss nun doch befürchten, dass er eine lebenslange Haftstrafe verbüßen muss. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Zusammenarbeit mit Außenminister Guido Westerwelle (beide FDP) die Vollstreckung eines niederländischen Gerichtsurteils ermöglichen. Nach Angaben ihres Ministeriums wird Leutheusser-Schnarrenberger den Außenminister bitten, Kontakt mit den Niederlanden aufzunehmen, um den Weg für ein sogenanntes Vollstreckungs-Übernahmeersuchen zu ebnen.

SS-Mann Klaas Faber: Kanadische Weltkriegsveteranen legen im Jahr 2005 Rosen auf die Gleise am niederländischen KZ Westerbork und gedenken der Befreiung des Lagers.

Kanadische Weltkriegsveteranen legen im Jahr 2005 Rosen auf die Gleise am niederländischen KZ Westerbork und gedenken der Befreiung des Lagers.

(Foto: AP)

Der heute 88-jährige Klaas Faber war als ehemaliger SS-Mann 1947 in den Niederlanden wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt worden. 1948 wurde das Verdikt in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 1952 floh er aus dem Gefängnis und setzte sich mit Hilfe eines deutschen Polizisten und ehemaligen Kriegskameraden über die Grenze ab. Eine Auslieferung an die Niederlande lehnten die deutschen Behörden ab. Dabei beriefen sie sich auf einen Erlass aus der Nazi-Zeit.

1943 hatte Adolf Hitler entschieden, dass alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS automatisch deutsche Staatsbürger seien. 1957 lehnte das Landgericht Düsseldorf einen neuen Prozess "aus Mangel an Beweisen" ab. Zuletzt scheiterte 2004 ein Antrag der Niederlande auf Übernahme der Vollstreckung aus formalen Gründen am Landgericht Ingolstadt.

Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung zweifelte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in einem Brief an Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) an. Merk teilte daraufhin mit, im Falle eines weiteren Ersuchens aus den Niederlanden werde "eine erneute Prüfung" erfolgen. Dabei sei aber entscheidend, ob neue Tatsachen vorgebracht werden, die die Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt widerlegen können.

Diese Aussagen nahm das niederländische Justizministerium interessiert zur Kenntnis. Dieses strebt nach eigenen Angaben nach wie vor an, dass Faber seine Haftstrafe antreten muss. Aufgrund der Gerichtsentscheidung von 2004 wird das Ministerium aber nur dann ein zweites Ersuchen auf Übernahme der Vollstreckung stellen, wenn ihm deutsche Behörden dies offiziell nahelegen. Genau dies will Leutheusser-Schnarrenberger nun erreichen.

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