Hochschule:Die Bezahl-Uni kommt

Die Bundesländer können Studiengebühren einführen. Das hat das Verfassungsgericht heute entschieden. Bayern will 500 Euro pro Semester verlangen.

Der Weg für die einzelnen Bundesländer, Studiengebühren auch fürs Erststudium zu erheben, ist frei. Das vor zweieinhalb Jahren erlassene bundesweite Gebührenverbot verletzte das Gesetzgebungsrecht der Länder und sei damit nichtig, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.

Studenten

Studenten an der Uni Leipzig

(Foto: Foto: dpa)

Zugleich mahnten die Richter sozialverträgliche Gebührenregelungen an.

Geklagt gegen das Hochschulrahmengesetz hatten die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Bisher haben nur Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und das nicht zu den Klägern gehörende Niedersachsen angekündigt, Gebühren einführen zu wollen - Bayern möglichst schon zum kommenden Wintersemester. Geplant sind 500 Euro pro Semester.

Studiengebühren für Langzeit- oder Zweitstudierende gibt es bereits.

Laut dem Urteil sind Studiengebühren in der bisher diskutierten Höhe im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung, soweit finanzielle Erwägungen bei der Wahl des Studienortes überhaupt eine Rolle spielten. Außerdem sei zu erwarten, dass sich die Bundesländer wie in der Verfassung vorgesehen um die Belange ärmerer Menschen kümmerten.

Auch die Erwägung, dass Studiengebühren in einzelnen Ländern zu Wanderungsbewegungen in gebührenfreie Bundesländer führen würden, rechtfertigten keine bundeseinheitliche Regelung, hieß es weiter in dem 45-seitigen Urteil. Die Wanderungsbewegungen seien nicht ausreichend belegt, aber selbst dann hätten die Bundesländer die Nachteile selbst zu bewältigen.

Gegner der Studiengebühren hatten argumentiert, dass die kostenlosen Hochschulen künftig überlaufen sein könnten.

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn hat nach dem Verfassungsurteil die Unionsländer vor der Einführung von Studiengebühren "im Schnellverfahren" gewarnt. Zuvor müssten wenigstens "Mindeststandards für die soziale Ausgestaltung" sichergestellt werden.

Gemeinsam mit den SPD-regierten Ländern halte sie weiterhin Gebührenfreiheit für das erste berufsqualifizierende Studium für richtig. Auch müsse der Wechsel von Studienort zu Studienort auch über Landesgrenzen möglich bleiben.

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