Prozesse:Wulffs Personenschützer hat Erinnerungslücken

Hannover (dpa) - Im Prozess gegen Christian Wulff ist ein Personenschützer des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten befragt worden. Der Polizeibeamte erinnerte sich im Landgericht Hannover nicht mehr an Details des Oktoberfestbesuchs 2008.

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Hannover (dpa) - Im Prozess gegen Christian Wulff ist ein Personenschützer des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten befragt worden. Der Polizeibeamte erinnerte sich im Landgericht Hannover nicht mehr an Details des Oktoberfestbesuchs 2008.

Ob sich Wulff und der Filmfinancier David Groenewold regelmäßig trafen, konnte er auch nicht sagen. Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow war darüber sichtlich verärgert. "Sie wissen ja, dass das ein Verfahren ist, dass die Republik erregt." Er habe erwartet, dass sich ein Polizeibeamter auf so ein Verfahren vorbereitet, sagte Rosenow. "So eine Vernehmung von einem Polizeibeamten habe ich noch nicht erlebt."

Der Ex-Bundespräsident steht wegen des Verdachts der Vorteilsannahme vor Gericht. Der mitangeklagte Groenewold soll an dem Wiesn-Wochenende einen Teil von Wulffs Übernachtungskosten übernommen haben. Im Gegenzug soll sich Wulff für ein Projekt Groenewolds eingesetzt haben. Das Ex-Staatsoberhaupt hält den Korruptionsvorwurf für absurd und strebt einen Freispruch an.

Der Zeuge hatte Wulff von 2003 bis 2009 rund zwei Wochen pro Monat begleitet. An dem Oktoberfest-Wochenende wohnte der heute 50 Jahre alte Beamte im Hotel "Bayerischer Hof" sogar im Zimmer neben der Suite des Ehepaars Wulff. Er konnte sich auch nicht daran, dass der kleine Sohn des Ministerpräsidenten dabei war.

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