Köln (dpa) - Die Festlegung der Mindestgröße von 1,65 Meter für Pilotinnen ist diskriminierend. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. Es wies die Entschädigungsklage einer jungen Frau gegen die Lufthansa aber trotzdem ab. Da die Mindestgröße tarifrechtlich geregelt sei, habe die Fluggesellschaft als Arbeitgeber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, stellten die Richter fest. Eine ausführliche Begründung geben die Richter erst später in der schriftlichen Entscheidung.
Prozesse:Gericht: Mindestgröße für Pilotinnen diskriminierend
Köln (dpa) - Die Festlegung der Mindestgröße von 1,65 Meter für Pilotinnen ist diskriminierend. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. Es wies die Entschädigungsklage einer jungen Frau gegen die Lufthansa aber trotzdem ab. Da die Mindestgröße tarifrechtlich geregelt sei, habe die Fluggesellschaft als Arbeitgeber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, stellten die Richter fest. Eine ausführliche Begründung geben die Richter erst später in der schriftlichen Entscheidung.
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