Düsseldorf (dpa) - Ein wegen Tabakgestanks gekündigter Düsseldorfer Mieter kann erstmal in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht gab in einer Verhandlung des Falls zu erkennen, dass es die Kündigung des 75 Jahre alten passionierten Rauchers aus formellen Gründen für unwirksam hält. Das Urteil soll Mitte März fallen. Mit dem eigentlichen Kündigungsgrund, dass von der Wohnung des Witwers ein unerträglicher Gestank ausgehe, befasste sich das Gericht erst gar nicht.
Prozesse:Hoffnung für rauchenden Mieter - Gericht hält Kündigung für unwirksam
Düsseldorf (dpa) - Ein wegen Tabakgestanks gekündigter Düsseldorfer Mieter kann erstmal in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht gab in einer Verhandlung des Falls zu erkennen, dass es die Kündigung des 75 Jahre alten passionierten Rauchers aus formellen Gründen für unwirksam hält. Das Urteil soll Mitte März fallen. Mit dem eigentlichen Kündigungsgrund, dass von der Wohnung des Witwers ein unerträglicher Gestank ausgehe, befasste sich das Gericht erst gar nicht.
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