Internet:Richtig löschen lassen: So funktioniert das Google-Formular

Berlin (dpa/tmn) - Europäer können bei Google ab sofort die Löschung von Links zu Informationen über sie beantragen. Das Unternehmen hat dafür ein Formular ins Netz gestellt. Alle wichtigen Informationen zu dem Verfahren im Überblick:

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Berlin (dpa/tmn) - Europäer können bei Google ab sofort die Löschung von Links zu Informationen über sie beantragen. Das Unternehmen hat dafür ein Formular ins Netz gestellt. Alle wichtigen Informationen zu dem Verfahren im Überblick:

Google hat für europäische Nutzer ein Formular für Löschanträge ins Netz gestellt. Das Unternehmen folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessenwerden im Internet. Informationen zum Verfahren im Überblick:

Was kann ich mit dem Formular löschen lassen?

Google will bei jedem Antrag zwischen dem Datenschutz und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft abwägen. Die Rechtsanwältin Sabine Sobola rechnet aber damit, dass der Konzern dabei meistens zugunsten des Antragstellers entscheiden muss: "Der EuGH hat hier ein sehr datenschutzfreundliches Urteil gefällt", sagt sie. Links dürften nur dann nicht entfernt werden, wenn an der Information ein großes öffentliches Interesse besteht, weil es zum Beispiel um Politiker oder andere Prominente oder einen sehr aktuellen Fall geht, etwa einen Gerichtsprozess.

Wie funktioniert der Antrag genau?

Nutzer müssen ihren vollständigen Namen, eine E-Mail-Adresse und ihr Heimatland angeben und eine Ausweiskopie hochladen. Letzteres stellt allerdings einen Rechtsverstoß da, warnt Anwältin Sobola: "Darauf sollte man eher verzichten." Anwälte oder Ehepartner, die einen Antrag für jemand andern stellen, brauchen außerdem eine schriftliche Vollmacht. Jeder Link, der aus dem Google-Index verschwinden soll, muss einzeln angegeben und begründet werden.

Wie lange dauert es, bis die Einträge gelöscht werden?

Dazu macht Google keine genauen Angaben. Unbegrenzt Zeit darf sich das Unternehmen aber nicht lassen. "Nach dem Gesetz muss Google unverzüglich handeln", erklärt Expertin Sobola. Wegen der erwarteten Flut von Anfragen sei aber mit einer gewissen Bearbeitungszeit zu rechnen. Sie rät daher, Google eine Frist von vier Wochen einzuräumen - hat das Unternehmen dann noch nicht reagiert, können Verbraucher einen Anwalt einschalten.

Verschwinden die unangenehmen Einträge damit aus dem Internet?

Nein. Google löscht die Links nur aus dem Index seiner europäischen Dienste. Über andere Suchmaschinen oder die Domain Google.com sind die Informationen aber eventuell weiter auffindbar. Wer etwas endgültig verschwinden lassen will, muss sich daher an den Betreiber der Seite wenden, auf dem der unangenehme Eintrag steht.

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