Straßburg (dpa) - Deutschland hat gegen die Menschenrechte verstoßen, indem einem heroinabhängigen Häftling in einem Gefängnis in Bayern über Jahre ein Ersatzstoff wie Methadon verwehrt wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wertete das als unmenschliche Behandlung. Beschwerde eingereicht hatte ein 1955 geborener Mann, der in der JVA im schwäbischen Kaisheim während seiner Haft kein Methadon bekommen hatte. Er ist seit seiner Jugend heroinabhängig, außerdem HIV-positiv und an Hepatitis C erkrankt.
Urteile:Methadon-Verweigerung in Haft laut Straßburg Menschenrechtsverstoß
Straßburg (dpa) - Deutschland hat gegen die Menschenrechte verstoßen, indem einem heroinabhängigen Häftling in einem Gefängnis in Bayern über Jahre ein Ersatzstoff wie Methadon verwehrt wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wertete das als unmenschliche Behandlung. Beschwerde eingereicht hatte ein 1955 geborener Mann, der in der JVA im schwäbischen Kaisheim während seiner Haft kein Methadon bekommen hatte. Er ist seit seiner Jugend heroinabhängig, außerdem HIV-positiv und an Hepatitis C erkrankt.
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