Prozesse - Frankfurt am Main:Serienbetrügerin gründet "Kleiderkreisel": Verwarnung

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie als Serienbetrügerin einen "Kleiderkreisel" im Internet betrieben hat, ist ein heute 15 Jahre altes Mädchen vom Amtsgericht Frankfurt-Höchst verwarnt sowie mit Arbeitsstunden und Freizeitarrest belegt worden. Die Angeklagte hatte unmittelbar nach ihrem 14. Geburtstag, dem Eintritt in die Strafmündigkeit, im Internet für bis zu 500 Euro pro Stück Handtaschen angeboten, die angeblich von einem französischen Luxushersteller stammten. Nachdem die Kunden den geforderten Kaufpreis bezahlten, erhielten sie entweder billige Fälschungen oder aber lediglich eine Bestellnummer ohne Ware. In weiteren Fällen etikettierte die Jugendliche in Geschäften Schönheitsartikel um, die sie danach billiger zu kaufen gedachte.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie als Serienbetrügerin einen "Kleiderkreisel" im Internet betrieben hat, ist ein heute 15 Jahre altes Mädchen vom Amtsgericht Frankfurt-Höchst verwarnt sowie mit Arbeitsstunden und Freizeitarrest belegt worden. Die Angeklagte hatte unmittelbar nach ihrem 14. Geburtstag, dem Eintritt in die Strafmündigkeit, im Internet für bis zu 500 Euro pro Stück Handtaschen angeboten, die angeblich von einem französischen Luxushersteller stammten. Nachdem die Kunden den geforderten Kaufpreis bezahlten, erhielten sie entweder billige Fälschungen oder aber lediglich eine Bestellnummer ohne Ware. In weiteren Fällen etikettierte die Jugendliche in Geschäften Schönheitsartikel um, die sie danach billiger zu kaufen gedachte.

Als geprellte Handtaschenkunden schließlich Strafanzeige erstatteten, durchsuchte die Polizei die Wohnung des Mädchens. Dabei wurde nach Angaben des Amtsgerichts vom Donnerstag neben diversen Artikeln aus dem "Kleiderkreisel" eine "überaus großzügige Garderobe" der Beschuldigten sichergestellt. Nach eigener Aussage gab sie das ergaunerte Geld für Kleidung aus.

Ein Gerichtssprecher bezeichnete die gegen die 15-Jährige verhängten Sanktionen als "für eine Ersttäterin überaus deutlich". Mit einem zusätzlichen "Täter-Opfer-Ausgleich" soll der entstandene Schaden im Rahmen der finanziellen Anrechnung der Arbeitsstunden wieder gutgemacht werden.

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