Prozesse - Erfurt:Über Strafmaß zu Mord im Thüringer Wald wird neu verhandelt

Erfurt (dpa/th) - Mehr als ein Jahr nach einem Urteil zu einem Mord im Thüringer Wald hat am Landgericht Erfurt die Verhandlung über das Strafmaß der zwei Täter begonnen. Dafür wurde am Donnerstag zunächst noch einmal das Urteil verlesen, das der Bundesgerichtshof (BGH) zuvor aufgehoben hatte. Die damals 54 und 21 Jahre alten Männer waren wegen gemeinschaftlichen Mordes und Brandstiftung zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe und einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

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Erfurt (dpa/th) - Mehr als ein Jahr nach einem Urteil zu einem Mord im Thüringer Wald hat am Landgericht Erfurt die Verhandlung über das Strafmaß der zwei Täter begonnen. Dafür wurde am Donnerstag zunächst noch einmal das Urteil verlesen, das der Bundesgerichtshof (BGH) zuvor aufgehoben hatte. Die damals 54 und 21 Jahre alten Männer waren wegen gemeinschaftlichen Mordes und Brandstiftung zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe und einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Das Erfurter Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer 2015 einen Bekannten in ein Waldstück im Ilm-Kreis lockten und der Ältere den Mann erschlug, während der Jüngere die brutale Attacke billigte. Sie steckten das Auto des Opfers an und flohen nach Chile. Der Jüngere kehrte freiwillig zurück und ging zur Polizei. 2016 war der Ältere mit internationalem Haftbefehl in Chile festgenommen worden.

Der BGH hob das Urteil mit der Begründung auf, der Umfang der Strafen müsse erneut verhandelt werden. Bestimmte Aspekte seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Unter anderem vertrat der BGH die Auffassung, dass bei dem jüngeren Täter lediglich Beihilfe zum Mord und nicht Mittäterschaft vorliege.

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