Prozesse - Wiesbaden:BGH prüft Fall eines bewusstlosen Schülers

Karlsruhe (dpa/lhe) - "Es ist eine tragische Sache", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann zu Beginn der Verhandlung. Der Zusammenbruch eines Wiesbadener Schülers im Sportunterricht beschäftigte am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Der damals 18 Jahre alte Gymnasiast war im Januar 2013 beim Aufwärmen im Schulsport plötzlich zusammengebrochen und bewusstlos geworden. Die beiden Lehrer riefen den Notarzt. Der Junge wurde in die stabile Seitenlage gebracht; Versuche, ihn wiederzubeleben, gab es nicht. Der Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden wegen mangelnder Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100 Prozent schwerbehindert.

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Karlsruhe (dpa/lhe) - "Es ist eine tragische Sache", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann zu Beginn der Verhandlung. Der Zusammenbruch eines Wiesbadener Schülers im Sportunterricht beschäftigte am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Der damals 18 Jahre alte Gymnasiast war im Januar 2013 beim Aufwärmen im Schulsport plötzlich zusammengebrochen und bewusstlos geworden. Die beiden Lehrer riefen den Notarzt. Der Junge wurde in die stabile Seitenlage gebracht; Versuche, ihn wiederzubeleben, gab es nicht. Der Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden wegen mangelnder Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100 Prozent schwerbehindert.

Der gut sechs Jahre zurückliegende Fall könnte bundesweit weitreichende Folgen haben. Die höchsten deutschen Zivilrichter prüfen, inwieweit Lehrer im Unterricht Erste Hilfe leisten müssen. Am 4. April sprechen sie das Urteil (Az. III ZR 35/18).

"Das hätte so nicht sein müssen, wenn entsprechend Hilfe geleistet worden wäre. Keiner hat ihm geholfen", sagte am Rande der BGH-Verhandlung der Vater mit Tränen in den Augen. Sein Sohn stand damals kurz vor dem Abitur. "Er wollte Biochemie studieren." Nun muss er rund um die Uhr von seiner Familie betreut werden.

Der heute 24-Jährige hat das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er fordert mindestens 500 000 Euro Schmerzensgeld, gut 100 000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3000 Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll. Die Familie klage, damit so etwas nie mehr in einer Schule passiere, sagte der Vater. Und: "Wir wollen, dass unser Sohn versorgt ist, wenn wir nicht mehr sind."

In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten. Dagegen richtet sich die Revision vor dem BGH.

"Es gibt eine Amtspflicht zur Ersten Hilfe", sagte der Anwalt des jungen Mannes bei der mündlichen BGH-Verhandlung. Obwohl der Schüler nach Zeugenaussagen schon blau gewesen sei, hätten zwei Lehrer acht Minuten lang "nichts" zur Wiederbelebung getan. "Eine Herzdruck-Massage ist kein Teufelswerk", so der Anwalt. Er forderte die Aufhebung des Urteils vom Oberlandesgericht Frankfurt.

Die Anwältin des hessischen Kultusministeriums wies hingegen grobe Fahrlässigkeit zurück und auch, dass acht Minuten nichts passiert sei. "Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände." Lehrer könnten nicht damit rechnen, dass ein Schüler aus heiterem Himmel plötzlich zusammenbricht. Sie hätten keine Amtspflicht, Erste Hilfe zu leisten. "Eine Lehrerin ist nicht berufsmäßig dazu da, Leben zu retten."

Die BGH-Richter könnten an die Amtspflicht strengere Maßstäbe anlegen und das OLG-Urteil aufheben, wie sich in der Verhandlung andeutete. Eine grobe Fahrlässigkeit sei nicht auszuschließen. Bejahen die höchsten Zivilrichter diese, könnte dies abschreckende Wirkung für künftige Lehrer haben, befürchtete ein Vertreter des hessischen Kultusministeriums.

Zur Frage nach Konsequenzen auf Landesebene verweist das Kultusministerium darauf, dass im Land seit Ende 2013 alle Sportlehrer sowie weitere Lehrkräfte, die etwa naturwissenschaftlichen Unterricht geben, eine Ausbildung zum Ersthelfer absolvieren müssen. Diese müsse alle vier Jahre aufgefrischt werden. Der Wiesbadener Fall sei ein tragischer Einzelfall, sagte ein Ministeriumssprecher. Eine Ersthelfer-Ausbildung für alle Lehrer sei nicht leistbar.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) kritisiert, es müsse mehr Geld für Ersthelfer-Kurse bereit gestellt werden. "Da sehen wir Verbesserungsbedarf", sagte der Landesvorsitzende Stefan Wesselmann. Teils müssten Schulen Mittel aus ihrem Fortbildungsetat nehmen. "Hier wird Verantwortung nach unten abgewälzt, wie dies auch bei anderer Fortbildung geschieht", sagte Wesselmann.

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