Schulen - München:Kultusministerium verweist wegen Klimademos auf Schulpflicht

München (dpa/lby) - Die bayerischen Schulen sollen aus Sicht des Kultusministeriums weiterhin selbstständig entscheiden, wie sie auf Schülerdemonstrationen während der Unterrichtszeit reagieren. Das könne vom Nachholen des Unterrichts über Elterngespräche bis zu Verweisen, Bußgeld oder im äußersten Fall sogar Schulausschluss gehen, sagte ein Sprecher am Mittwoch. "Wenn die Schulpflicht nicht eingehalten wird, müssen die Schulleiter reagieren." Wie, liege in ihrem Ermessen. Die Schule vor Ort könne das besser beurteilen. Eine gute Lösung habe man in Garmisch-Partenkirchen gefunden: Dort hätten Lehrer und Schüler nach dem Unterricht für Klimaschutz demonstriert.

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München (dpa/lby) - Die bayerischen Schulen sollen aus Sicht des Kultusministeriums weiterhin selbstständig entscheiden, wie sie auf Schülerdemonstrationen während der Unterrichtszeit reagieren. Das könne vom Nachholen des Unterrichts über Elterngespräche bis zu Verweisen, Bußgeld oder im äußersten Fall sogar Schulausschluss gehen, sagte ein Sprecher am Mittwoch. "Wenn die Schulpflicht nicht eingehalten wird, müssen die Schulleiter reagieren." Wie, liege in ihrem Ermessen. Die Schule vor Ort könne das besser beurteilen. Eine gute Lösung habe man in Garmisch-Partenkirchen gefunden: Dort hätten Lehrer und Schüler nach dem Unterricht für Klimaschutz demonstriert.

Der Schulleiter des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium in München habe in einem Elternbrief auf die Rechtslage hingewiesen, weil sehr viele Schüler auch aus der Unter- und Mittelstufe an Freitagsdemonstrationen für mehr Klimaschutz teilgenommen hätten. Er habe aber kein Bußgeld angekündigt, sagte der Ministeriumssprecher.

Seit Januar demonstrieren jeden Freitag Tausende Schüler für mehr Klimaschutz. Die Teilnehmerzahl steige aber nicht von Woche zu Woche, sagte der Sprecher. Schulleiter könnten Schüler im Einzelfall vom Unterricht befreien, zum Beispiel bei einem Trauerfall in der Verwandtschaft - aber nicht für politische Veranstaltungen. Lehrer seien per Gesetz verpflichtet, für die anwesenden Schüler Unterricht zu halten, denn die Schüler hätten auch ein Recht auf Unterricht.

"Es kann kein Dauerzustand sein, dass Schüler jeden Freitag dem Unterricht fernbleiben", sagte der Sprecher. Einzelne Schulen hätten Verweise erteilt. Dem Ministerium sei jedoch kein Fall bekannt, in dem Bußgeld verhängt wurde.

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