Urteile - Koblenz:Wein-Prädikat gilt nicht für alle Weine aus Rheinhessen

Koblenz (dpa/lrs) - Winzer dürfen nicht jeden in Rheinhessen angebauten Wein mit dem Prädikat "Rheinhessischer Wein" vermarkten. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch aufgrund der Klage eines Winzers aus dem Kreis Bad Kreuznach.

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Koblenz (dpa/lrs) - Winzer dürfen nicht jeden in Rheinhessen angebauten Wein mit dem Prädikat "Rheinhessischer Wein" vermarkten. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch aufgrund der Klage eines Winzers aus dem Kreis Bad Kreuznach.

Der Mann bekam 2016 die Genehmigung für die Neuanpflanzung von Weinreben. Dabei gingen alle Beteiligten zunächst davon aus, er dürfe sein Produkt später auch als "Rheinhessischen Wein" verkaufen. Dem widersprach die Landwirtschaftskammer 2017 mit der Begründung, das bepflanzte Grundstück liege außerhalb der rechtlich geschützten Fläche. Dagegen klagte der Winzer unter Berufung auf die sogenannte Produktspezifikation für rheinhessischen Wein, die seine Ortsgemeinde mit ihren politischen Grenzen in das geschützte Gebiet einbeziehe.

Das Gericht wies die Klage ab. Die Produktspezifikation sei 2011 bei einer europaweiten Neuordnung des Marktes von Deutschland an die EU-Kommission übermittelt worden, um den Weinnamen "Rheinhessen" zu schützen. Maßgeblich sei aber der rechtliche Zustand zum Stichtag 1. August 2009, den die EU festgelegt habe. Die Produktspezifikation bezieht sich laut Gericht nur auf Rebflächen, die schon vorher von einer rheinland-pfälzische Verordnung geschützt worden seien. Dazu zähle die vom Kläger neu bewirtschaftete Fläche nicht.

Nach dem zwischenzeitlich geltenden europäischem Recht sei es auch nicht mehr Sache des Staates, geschützte Rebflächen auszuweisen. Nur noch die Winzer selbst könnten bei den Produktspezifikationen neue Flächen beantragen. Allerdings sei dies keineswegs einfach.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen.

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