Prozesse - Neubrandenburg:Prozess um versuchten Mord an Syrer: Plädoyers und Urteil

Neubrandenburg (dpa/mv) - Das Landgericht Neubrandenburg will am Dienstag einen Prozess um einen versuchten Mord an einem Mann aus Syrien abschließen. Angeklagt ist ein nach eigenen Angaben 33 Jahre alter Asylbewerber aus Mauretanien, der damals in Neubrandenburg lebte, aber erst im Herbst 2018 in Frankreich gefasst und nach Deutschland ausgeliefert worden war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den älteren Bekannten am 1. Juli 2018 in Neubrandenburg in dessen Wohnung mit einem Holzknüppel und einer Espressomaschine niedergeschlagen, lebensgefährlich verletzt sowie ihn dann beraubt zu haben und geflüchtet zu sein. Der Angeklagte bestreitet bisher, zu der Zeit in Neubrandenburg gewesen zu sein.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Neubrandenburg (dpa/mv) - Das Landgericht Neubrandenburg will am Dienstag einen Prozess um einen versuchten Mord an einem Mann aus Syrien abschließen. Angeklagt ist ein nach eigenen Angaben 33 Jahre alter Asylbewerber aus Mauretanien, der damals in Neubrandenburg lebte, aber erst im Herbst 2018 in Frankreich gefasst und nach Deutschland ausgeliefert worden war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den älteren Bekannten am 1. Juli 2018 in Neubrandenburg in dessen Wohnung mit einem Holzknüppel und einer Espressomaschine niedergeschlagen, lebensgefährlich verletzt sowie ihn dann beraubt zu haben und geflüchtet zu sein. Der Angeklagte bestreitet bisher, zu der Zeit in Neubrandenburg gewesen zu sein.

Am dritten Verhandlungstag sollen zuerst der Geschädigte - ein 64 Jahre alter syrischer Flüchtling - noch einmal angehört werden sowie ein psychiatrischer Gutachter. Danach will die Kammer die Plädoyers von Anklage, Nebenklage und Verteidigung anhören. Für den Nachmittag sei ein Urteil geplant, hieß es vom Landgericht zuletzt.

Der Geschädigte hatte den Angeklagten vor Gericht als Täter bezeichnet, sich aber ansonsten in mehrere Widersprüche verstrickt, wie die Kammer bereits feststellte. Somit sei unklar, ob die Anklage in der Form Bestand haben könne. Der Geschädigte beklagte den Verlust von rund 500 Euro, einer Halskette und eines Smartphones. Der Syrer überlebte, weil ihn Nachbarn rechtzeitig im Flur fanden und er notoperiert werden konnte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: