Hamburg:Schuss des Bankräubers war „potenziell lebensgefährlich“

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen einen älteren Bankräubers, der bei einem seiner Überfälle in Hamburg einen Menschen angeschossen hatte, hat am Donnerstag eine Rechtsmedizinerin ausgesagt. Der Schuss des Angeklagten sei potenziell lebensgefährlich" gewesen, sagte die Expertin einem Gerichtssprecher zufolge. Eine akute Lebensgefahr habe für das Schussopfer aber nicht bestanden. Der 70 Jahre alte Angeklagte hatte den Schuss zugegeben, eine Tötungsabsicht aber bestritten.

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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen einen älteren Bankräubers, der bei einem seiner Überfälle in Hamburg einen Menschen angeschossen hatte, hat am Donnerstag eine Rechtsmedizinerin ausgesagt. Der Schuss des Angeklagten sei potenziell lebensgefährlich gewesen, sagte die Expertin einem Gerichtssprecher zufolge. Eine akute Lebensgefahr habe für das Schussopfer aber nicht bestanden. Der 70 Jahre alte Angeklagte hatte den Schuss zugegeben, eine Tötungsabsicht aber bestritten.

Der Bankräuber steht wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Mordes vor dem Landgericht in Hamburg. Er soll drei Banken ausgeraubt und dabei rund 25 000 Euro erpresst haben. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann entscheidet sich auch, ob die Kammer die Befangenheitsanträge des Angeklagten gegen die Vorsitzende Richterin ablehnt oder ihnen zustimmt.

Sollte sie die Anträge abweisen, wird wie geplant weiter verhandelt. Dann sollen Zeugen zu Wort kommen, die auf Anregung des Angeklagten geladen wurden. Dabei soll es sich vor allem um Bankkunden handeln. Sollte die Kammer den Befangenheitsanträgen zustimmen, muss der Prozess komplett neu aufgerollt werden.

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