Kriminalität - Detmold:Fall Lügde: Revision des Staatsanwalts: Kritik vom Minister

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Staatsanwaltschaft Detmold hat nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall Lügde Antrag auf Revision gestellt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Staatsanwaltschaft Detmold hat nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall Lügde Antrag auf Revision gestellt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Landgericht Detmold hatte am Mittwochabend einen Mann aus Niedersachsen wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte mit zwei Jahren und neun Monaten eine deutliche höhere Strafe gefordert, bei der keine Bewährung möglich ist.

Sollte die Staatsanwaltschaft bei der Revision bleiben, würde der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Würde der BGH fündig, müsste das Landgericht Detmold den Fall neu aufrollen.

Der 49-Jährige aus Stade hatte vor über acht Jahren per Webcam in vier Fällen den sexuellen Missbrauch eines Kindes beobachtet und einen Mitangeklagten auch angestiftet. Nach einer mehrmonatigen Untersuchungshaft verließ der Verurteilte am Mittwochabend das Gericht als freier Mann.

NRW- Familienminister Joachim Stamp (FDP) sieht hier eine Lücke im Strafrecht. "Es kann nicht sein, dass es bei einem solchen Vergehen, was Leben zerstört, eine Bewährungsstrafe geben kann", kritisierte er. "Das ist ein falsches Signal." Ähnlich äußerte sich der Deutsche Kinderschutzbund.

Stamp präsentierte in Düsseldorf Handlungsempfehlungen, wie Kinder und Jugendliche in NRW besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden könnten. Dafür sollten Kitas, Schulen, Vereine und Freizeitstätten künftig Mindeststandards aufstellen, heißt es in seinem Papier.

Der Ideen-Katalog ist im Gespräch mit Experten aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Kinderschutz, den Betroffenenverbänden, der Wissenschaft, den Jugendämtern, den Kommunen und Parteien als Konsequenz aus dem massenhaften Kindesmissbrauch im lippischen Lügde erstellt worden. Die Grünen kritisierten, Stamps Vorschläge seien unverbindlich. Nötig sei ein Landespräventionsgesetz mit rechtssicheren Regelungen. Die SPD-Opposition fordert eine unabhängige Kinderschutz-Kommission.

Stamp sagte zu, im kommenden Jahr eine Landesfachstelle als Anlaufstelle für Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe einzurichten. Sowohl die Vorsorge gegen Kindesmissbrauch als auch die Nachsorge bei den Opfern solle dadurch verbessert werden. Zudem solle ein interdisziplinäres Expertenteam gebildet werden, das abrufbar ist, wo immer sich Personal in der Kinder- und Jugendhilfe akut überfordert fühle.

Handlungsbedarf sieht Stamp auch bei den Jugendämtern. Allerdings habe sein Ministerium hier keine Durchgriffsrechte, da die Aufsicht - verfassungsrechtlich verankert - bei den Kommunen liege. "Aber alle wissen, dass wir grundlegend etwas ändern müssen", sagte Stamp.

Stamps Empfehlungen enthalten keinen Personalschlüssel für die Jugendämter. Falls das Land den Kommunen an dieser Stelle rechtliche Vorgaben machen würde, müsste es auch die Kosten tragen. Wenn aber ein fester Personalschlüssel nötig sei, müsse darüber geredet werden, sagte Stamp.

Das in Niedersachsen rechtlich zuständige Jugendamt Hameln-Bad Pyrmont hatte einem arbeitslosen Dauercamper im nordrhein-westfälischen Lügde trotz seiner vermüllten Behausung die Pflegeerlaubnis für ein Kindergartenkind übertragen - auf Wunsch der Kindesmutter. Die heute Achtjährige soll in mehr als 100 Fällen von ihrem Pflegevater missbraucht worden sein.

Die Zuständigkeiten von Jugendämtern müssten bundesrechtlich geklärt werden - ebenso wie die Voraussetzungen für eine Pflege-Erlaubnis, forderte Stamp. Bislang fehlten im Sozialgesetzbuch Ausschlussgründe - etwa zu Familien- und Wohnverhältnissen, erläuterte Stamp. Ein Campingwagen eines alleinstehenden Mannes - wie im Fall Lügde - sei jedenfalls keine angemessene Pflegestelle. Stamp: "Das ist von jeher unfassbar gewesen."

Das Landgericht Detmold setzt den Prozess gegen die beiden Hauptangeklagten, die über Jahre mehr als 40 Kinder auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen hundertfach missbraucht haben sollen, am 1. August fort.

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