Berlin:Mordprozess um verschwundene Tochter

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Berlin (dpa/bb) – Im Mordprozess um das Verschwinden der Berliner Schülerin Georgine Krüger ab 31. Juli hofft die Mutter auf Klarheit. Objektive Beweise für den Mord vor fast 13 Jahren lägen bisher wohl nicht vor, ließ die Frau über ihren Anwalt Roland Weber der Deutschen Presse-Agentur mitteilen. Deshalb erwarte sie die Aussagen der verdeckten Ermittler mit Spannung. Die Mutter ist in dem Prozess gegen einen 44-Jährigen am Berliner Landgericht Nebenklägerin. Das rätselhafte Verschwinden des Mädchens war viele Jahre lang einer der bekanntesten Vermisstenfälle in Deutschland.

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Berlin (dpa/bb) – Im Mordprozess um das Verschwinden der Berliner Schülerin Georgine Krüger ab 31. Juli hofft die Mutter auf Klarheit. Objektive Beweise für den Mord vor fast 13 Jahren lägen bisher wohl nicht vor, ließ die Frau über ihren Anwalt Roland Weber der Deutschen Presse-Agentur mitteilen. Deshalb erwarte sie die Aussagen der verdeckten Ermittler mit Spannung. Die Mutter ist in dem Prozess gegen einen 44-Jährigen am Berliner Landgericht Nebenklägerin. Das rätselhafte Verschwinden des Mädchens war viele Jahre lang einer der bekanntesten Vermisstenfälle in Deutschland.

Der Verdächtige soll die damals 14-Jährige im September 2006 auf dem Heimweg von der Schule gezielt abgepasst und unter einem Vorwand in einen Keller seiner Wohnung in Berlin-Moabit gelockt haben. Den Ermittlungen zufolge soll der Familienvater aus der Nachbarschaft das Mädchen bewusstlos geschlagen und vergewaltigt haben. Aus Angst vor Entdeckung habe er Georgine erwürgt und an einen unbekannten Ort gebracht. Die Leiche der Vermissten wurde trotz intensiver Suche bis heute nicht gefunden.

Der bereits wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen verurteilte Mann war 2017 ins Visier der Ermittler geraten – unter anderem durch Funkzellenauswertungen und verdeckte Ermittlungen. Der mutmaßliche Mörder sitzt seit Dezember 2018 in Untersuchungshaft.

Es gebe keine Spuren zu ihrer Tochter, ließ Frau Krüger mitteilen. Ihren Vornamen möchte sie der Öffentlichkeit nicht nennen. „Insgesamt ist das Ganze für mich sehr belastend“, ließ die Mutter übermitteln. Sie bitte darum, keinen direkten Kontakt zu ihr aufzunehmen.

Nach Aktenlage könne der Angeklagte durchaus der Täter sein, „muss es aber nicht“, hieß es in der Mitteilung auf dpa-Anfrage. Sie werde das Verfahren gemeinsam mit dem Anwalt genau verfolgen. „Ich denke schon, dass ich mir im Verlauf der Verhandlung ein Bild machen kann, ob ich den Angeklagten für den Täter halte“, hieß es.

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