Krankenhäuser - Landshut:Streit um Fixierungen: Chefposten wird ausgeschrieben

Landshut (dpa/lby) - Nach einem Zerwürfnis über therapeutische Maßnahmen hat sich das Bezirkskrankenhaus Landshut von dem dortigen Chefarzt der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie getrennt. Der Chefposten wird nach Angaben des Bezirks Niederbayern neu ausgeschrieben.

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Landshut (dpa/lby) - Nach einem Zerwürfnis über therapeutische Maßnahmen hat sich das Bezirkskrankenhaus Landshut von dem dortigen Chefarzt der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie getrennt. Der Chefposten wird nach Angaben des Bezirks Niederbayern neu ausgeschrieben.

Der bisherige Chefarzt Dietmar Eglinsky hatte schwere Vorwürfe gegen das Krankenhaus erhoben, unter anderem sollen Patienten häufiger als notwendig an Betten fixiert worden sein. Der Bezirksausschuss beschloss, den Vertrag mit dem Chefarzt nicht über die Probezeit hinaus zu verlängern. Der Vertrag lief am Mittwoch aus.

Die kommissarische Leitung werde der bisherige Stellvertreter, Norbert Dibbern, übernehmen, sagte eine Sprecherin. Eglinsky seinerseits trat schon am Donnerstag eine neue Stelle in führender Position an. In welcher Klinik, wollte er zunächst nicht sagen. Als externen Berater zog der Bezirk Romuald Brunner hinzu. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Regensburg. Er soll die Vorwürfe prüfen und für umfassende Aufklärung sorgen.

Eglinsky beklagte vor allem die Zahl der Fixierungen und das junge Alter der fixierten Kinder. Er kritisierte ebenso, wie häufig Kinder und Jugendliche gegen deren Willen untergebracht werden. Die Zahl sei im Vergleich zu anderen Kliniken "sehr hoch". Dies geschehe, obwohl es fachliche Möglichkeiten gäbe, Notfallpatienten zu einer freiwilligen Kooperation zu bewegen, sagte Eglinksy. Seine Kritik sei dem Bezirk seit März bekannt gewesen. Es sei bedauerlich, dass diese kein Gehör gefunden habe und erst jetzt ein externer Berater hinzugezogen worden sei.

Der ärztliche Direktor des Krankenhauses, Hermann Spießl, hatte darauf verwiesen, dass in der Kinder- und Jugendpsychiatrie keine Fixierung ohne richterliche Genehmigung erfolge und Patienten erst nach Ausschöpfen sämtlicher anderer Maßnahmen fixiert würden.  Dies sei vor allem bei Suizidgefahr oder bei Aggressionen der Patienten anderen gegenüber notwendig. "Eine Fixierung darf immer nur das letzte Mittel der Wahl sein und ist nur in seltensten Ausnahmefällen erforderlich", sagte Spießl.

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