Gesellschaft - Frankfurt am Main:Belästigung durch Musikboxen: Städte setzen auf Einsicht

Frankfurt/Wiesbaden/Kassel/Gießen/Darmstadt (dpa/lhe) - Bei Lärmbelästigung durch tragbare Lautsprecher im öffentlichen Raum setzen Städte in Hessen auf Einsicht der Besitzer statt auf Strafen. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Kommunen ergeben. Dabei geht es um Boxen, die dank kabelloser Bluetooth-Verbindung zum Smartphone Musik abspielen. Ob die zunehmende Verbreitung dieser Technik zu mehr Ruhestörungen führt, darüber gehen die Meinungen in den Rathäusern auseinander.

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Frankfurt/Wiesbaden/Kassel/Gießen/Darmstadt (dpa/lhe) - Bei Lärmbelästigung durch tragbare Lautsprecher im öffentlichen Raum setzen Städte in Hessen auf Einsicht der Besitzer statt auf Strafen. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Kommunen ergeben. Dabei geht es um Boxen, die dank kabelloser Bluetooth-Verbindung zum Smartphone Musik abspielen. Ob die zunehmende Verbreitung dieser Technik zu mehr Ruhestörungen führt, darüber gehen die Meinungen in den Rathäusern auseinander.

Der Absatz von Bluetooth-Lautsprechern werde durch die ungebrochene zunehmende Verbreitung von Audio-Streaming befördert, erklärte Frank Termer vom Digitalverband Bitkom. Durch Streaming haben Nutzer Millionen von Songs immer verfügbar und können sie dank Bluetooth-Lautsprecher teilen. "Die Entwicklung wird dabei auch getrieben von leistungsfähigeren Akkus, stromsparenderen Bluetooth-Standards und damit immer kleiner werdenden Lautsprechern bei gleichbleibender oder sogar besserer Leistung", sagte Termer.

So haben die Boxen großen Kassetten- und CD-Abspielgeräten - umgangssprachlich Ghettoblaster genannt - längst den Rang abgelaufen. Sogar wasserfeste Modelle für den Badesee gibt es.

Die Beschallung mit fremder Musik freut nicht jeden: Es komme vor, dass Menschen meinten, ihren schlechten Musikgeschmack mittels Lautsprecher mit anderen teilen zu müssen, erklärte ein Sprecher der Stadt FRANKFURT. Die Stadtpolizei fordere diese dann auf, die Musik abzuschalten oder die Lautstärke zu reduzieren. "In 90 Prozent der Fälle wird dieser Anweisung Folge geleistet und das Problem damit auch der Welt geschafft." Gegen die restlichen zehn Prozent leite man Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Starre Dezibel-Werte gibt es nicht. "Verboten handelt, wer in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen", sagte ein Sprecher der Stadt KASSEL. Dieser Grundsatz gelte auf privaten Flächen, Straßen, Plätzen, Park- oder Grünanlagen. Wer dagegen verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden könne. "Im Einzelfall können Lautsprecher auch eingezogen werden." In Kassel sei dies dank einsichtiger Ruhestörer noch nicht nötig geworden.

"Die Zunahme dieser Technik stellt tatsächlich ein zunehmendes Lärmproblem mit Konfliktpotenzial nicht nur für Ordnungsamt und Polizei dar", erklärte die Stadt GIESSEN. Bleibe die Lärmbelästigung im Rahmen, toleriere man die Nutzung. Ansonsten würden Ordnungsamt oder Polizei eingeschaltet, Uneinsichtigen drohe ein Bußgeld.

"Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Hessen und auch in Wiesbaden auf öffentlichen Verkehrsflächen keine besonderen Regelungen hinsichtlich Geräten, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall dienen", erklärte ein Sprecher Stadt WIESBADEN. Darunter fielen Lautsprecher, Musikinstrumente und ähnliche Geräte. Dem zuständigen Umweltamt seien in den vergangenen Jahren keine Beschwerden über die Beschallung mit mobilen Geräten bekannt geworden.

Ein Problem mit Lärm im öffentlichen Raum - auch tagsüber, aber hauptsächlich in den Nachtstunden - hat DARMSTADT. "Hierbei spielen auch tragbare Musikanlagen eine Rolle", sagte ein Stadtsprecher. Bei Beschwerden werde eingeschritten und die Verursacher des Lärms würden aufgefordert, die Belästigung zu unterlassen. Eine Sicherstellung von Musikanlage sei in der Praxis bisher nicht erforderlich gewesen.

Auch an Fahrrädern werden die Boxen teilweise befestigt. Fahrer können damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Laut der Frankfurter Polizei muss ein Fahrzeugführer dafür sorgen, dass sein Gehör nicht durch laute Musik beeinträchtigt wird. Sonst drohen zehn Euro Bußgeld. Auch eine Ahndung als Verkehrsbeeinträchtigungen mit bis zu 25 Euro Bußgeld sei möglich.

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