Wahlen - Berlin:Gericht: RBB muss Einladung der Freien Wähler neu klären

Berlin/Potsdam (dpa/bb) - Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss über eine Teilnahme von BVB/Freie Wähler an der geplanten "Wahlarena" noch einmal neu entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie Behördensprecher Stephan Groscurth am Mittwoch bestätigte. In der Begründung monierten die Richter, der RBB habe kein "nachvollziehbares journalistisches Konzept bei der Auswahl der Diskussionsteilnehmer" vorgelegt. Den Antrag der Freien Wähler, den Sender zu einer Teilnahme der Vereinigung zu verpflichten, lehnte das Gericht allerdings ab.

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Berlin/Potsdam (dpa/bb) - Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss über eine Teilnahme von BVB/Freie Wähler an der geplanten "Wahlarena" noch einmal neu entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie Behördensprecher Stephan Groscurth am Mittwoch bestätigte. In der Begründung monierten die Richter, der RBB habe kein "nachvollziehbares journalistisches Konzept bei der Auswahl der Diskussionsteilnehmer" vorgelegt. Den Antrag der Freien Wähler, den Sender zu einer Teilnahme der Vereinigung zu verpflichten, lehnte das Gericht allerdings ab.

Der RBB erklärte dazu, der Sender werde das Konzept für die Einladung neu ausgestalten und wie vom Gericht gefordert, bis zum Freitag neu über die Teilnahme der Freien Wähler entscheiden.

Mit dem Beschluss des Gerichts sei dokumentiert, dass der rbb die Freien Wähler benachteiligt habe, sagte dagegen deren Landesvorsitzender Péter Vida. "Der rbb täte gut daran, nicht weiter zum Nachteil unserer Kandidaten in die Wahlfreiheit der Bürger einzugreifen."

Der Sender hatte zuvor erklärt, zur TV-Runde der Spitzenkandidaten seien jene Parteien eingeladen, die nach stabilen Umfragewerten die größten Chancen hätten, die 5-Prozent-Hürde zu überwinden und in den Brandenburger Landtag einzuziehen. Dies sei bei BVB/Freie Wähler nicht der Fall.

Dagegen verwies das Gericht auf die Grundmandatsklausel des Brandenburger Landeswahlgesetzes, wonach Abgeordnete der Freien Wähler entsprechend dem Anteil der Zweitstimmen in den Landtag einziehen könnten, wenn ein Vertreter ein Direktmandat gewinnt. Die Freien Wähler hätten ohne Widerspruch des RBB vorgetragen, dass sie nach aktuellen Erststimmenprognosen durchaus ein Direktmandat erringen könnten, erklärte das Gericht.

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