Medien - München:Streit um Markwort: BR-Rundfunkrat will Gesetzesänderung

München (dpa/lby) - Der BR-Rundfunkrat will andere gesetzliche Regeln für seine Zusammensetzung erreichen. Nach dem monatelangen Streit um die Entsendung des FDP-Politikers und Medienunternehmers Helmut Markwort fordert der Rundfunkratsvorsitzende Lorenz Wolf in einem Schreiben an den Landtag neue Bestimmungen im Rundfunkgesetz zu Befangenheiten und Karenzzeiten. Auch die Zeitungsverleger sollen nicht mehr in dem Aufsichtsgremium vertreten sein. Zuerst hatte der "Münchner Merkur" am Mittwoch darüber berichtet.

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München (dpa/lby) - Der BR-Rundfunkrat will andere gesetzliche Regeln für seine Zusammensetzung erreichen. Nach dem monatelangen Streit um die Entsendung des FDP-Politikers und Medienunternehmers Helmut Markwort fordert der Rundfunkratsvorsitzende Lorenz Wolf in einem Schreiben an den Landtag neue Bestimmungen im Rundfunkgesetz zu Befangenheiten und Karenzzeiten. Auch die Zeitungsverleger sollen nicht mehr in dem Aufsichtsgremium vertreten sein. Zuerst hatte der "Münchner Merkur" am Mittwoch darüber berichtet.

Bei "Focus"-Gründer Markwort hatte der Rundfunkrat des öffentlich rechtlichen Senders Interessenskonflikte befürchtet aufgrund dessen Beteiligungen bei privaten Radiosendern. Nach einem juristischen Tauziehen beugte sich das Aufsichtsgremium des Bayerischen Rundfunks (BR) Mitte Juli aber.

Wolf fordert in seinem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief vor allem eine Regelung im Rundfunkgesetz zu Befangenheiten in Bezug auf den privaten Rundfunk. Hier gebe es eine "Regelungslücke" und eine mögliche "Interessenskollision". Auch eine Karenzfrist für selbst im Medienbereich aktive Abgeordnete sei nötig.

Wegen der Interessenskonflikte zwischen privaten Sendern und dem öffentlich-rechtlichen BR will der Rundfunkrat dem Schreiben zufolge auch keinen Vertreter der bayerischen Zeitungsverleger mehr zulassen. Zahlreiche Verlage seien heute an privaten Sendern beteiligt. Wolf selbst sitzt für die katholische Kirche in dem Gremium.

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