Kriminalität - Hildesheim:Haftstrafen wegen Millionenbetrugs mit Flüchtlingsheimen

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Hildesheim (dpa/lni) - Wegen Millionenbetrugs mit Flüchtlingsheimen hat das Landgericht Hildesheim am Donnerstag zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer einer Tochterfirma des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) wurde wegen Untreue in fünf Fällen und Betruges zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der zweite Angeklagte, ein 37 Jahre alter Ex-ASB-Fachbereichsleiter, wurde zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich zum Betrug und der Beihilfe zur Untreue verurteilte ihn das Landgericht, weil er sich kinder- und jugendpornografische Schriften verschafft hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 22 KLs 4252 Js 87202/18)

Die ASB Soziale Dienste hatte nach Gerichtsangaben seit 2015 einige Asylbewerber-Unterkünfte im Auftrag des niedersächsischen Innenministeriums und der Landesaufnahmebehörde betrieben. Von 2017 an soll das Land Niedersachsen insgesamt 8,1 Millionen Euro auf ein Konto überwiesen haben, das nur scheinbar für die GmbH errichtet worden war. Tatsächlich sollen die ASB-Führungskräfte das Geld für private Zwecke genutzt haben.

Das Gericht ordnete dem Sprecher zufolge zudem die Einziehung des aus den Taten erlangten Wertes in Höhe von 6,85 Millionen Euro an, wobei der 46-Jährige für fast den vollen Betrag, der jüngere für knapp 1,5 Millionen Euro haftet. Beide Männer hatten die Taten gestanden, im Gegenzug hatte das Gericht ihnen eine Freiheitsstrafe von maximal sieben Jahren in Aussicht gestellt.

Laut niedersächsischem Innenministerium handelte es sich bei dem Millionenbetrug um einen Einzelfall. Weitere Betrügereien bei der Regulierung von Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen seien dem Ministerium nicht bekannt, hatte ein Sprecher zum Prozessauftakt mitgeteilt.

Ursprünglich hatte die für Korruption zuständige Staatsanwaltschaft Hannover fünf Männer und die Ehefrau des 37-Jährigen angeklagt. Die Ehefrau wurde im Oktober wegen der leichtfertigen Geldwäsche schuldig gesprochen, weil eine Teilsumme auf ihr Privatkonto geflossen war. Ein Verfahren wurde abgetrennt und soll voraussichtlich erst im nächsten Jahr beginnen. Der Schaden soll insgesamt über zehn Millionen Euro gelegen haben.

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