Landtag - Potsdam:Stübgen verteidigt Kennzeichenerfassung: Warten auf Urteil

Brandenburg
Innenminister Michael Stübgen (CDU) gibt ein Interview. Foto: Soeren Stache/zb/dpa (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen (Kesy) auf Straßen des Landes auch über längere Zeiträume grundsätzlich verteidigt. "Das sehen auch andere Bundesländer so und das sieht auch die Mehrheit der Landesjustizminister so", sagte Stübgen am Mittwoch im Innenausschuss des Landtages. Allerdings wolle das Bundesjustizministerium in der Strafprozessordnung noch die Voraussetzungen konkretisieren, in welchen Grenzen diese Aufzeichnungen für Strafverfahren von Gerichten angeordnet werden können.

In Brandenburg werde auf jeden Fall dafür gesorgt, dass aufgezeichnete Daten schneller gelöscht werden, wenn sie nicht mehr für laufende Strafverfahren benötigt werden, versicherte Stübgen. Für die notwendigen Informationen wende sich die Polizei inzwischen aktiv an die Staatsanwaltschaften. In der Vergangenheit sei der Abschluss von Verfahren von den Staatsanwaltschaften oftmals nur zögerlich gemeldet worden.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte die massenhafte Sammlung von Daten bei der Kennzeichenerfassung in Brandenburg als unzulässig eingestuft. Sie forderte insbesondere, dass nicht mehr benötigte Daten sofort gelöscht werden. "Eine solche Löschung hat offensichtlich über Jahre nicht stattgefunden", kritisierte Hartge. Stübgen kündigte an, dass das Innenministerium im Februar eine Stellungnahme dazu vorlegen werde.

Die Kennzeichenfahndung ist auch in der Brandenburger Kenia-Koalition umstritten. Während die Grünen eine Abschaffung der massenhaften Speicherung fordern, dringt SPD-Fraktionschef Erik Stohn auf eine schnellstmögliche datenschutzkonforme Regelung. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann will Kesy erhalten, aber besser im Sinne des Datenschutzes ausgestalten.

Stübgen wies im Ausschuss den Vorwurf der Linke-Abgeordneten Andrea Johlige zurück, die Polizei betreibe seit Jahren eine "massenhafte Vorratsdatenspeicherung". In 90 Prozent der Fälle werde Kesy nur bei aktuellen Fahndungen eingesetzt, bei denen die Kennzeichen maximal 24 Stunden erfasst und nur die Treffer gespeichert würden. Für längere Aufzeichnungen sei immer eine richterliche Anordnung notwendig.

Seit dem Start von Kesy vor zehn Jahren habe es nur einen Fall gegeben, in dem die Daten auf richterliche Anordnung rückwirkend ausgewertet worden seien, betonte Stübgen. Dies war im vergangenen Jahr bei der Fahndung nach der in Berlin verschwundenen Schülerin Rebecca der Fall. Dadurch war der Einsatz von Kesy auf Brandenburger Autobahnen öffentlich bekannt geworden.

Am Abend korrigierte das Innenministerium jedoch diese Darstellung von Stübgen: Allein seit 2017 seien die gespeicherten Kennzeichen auf richterliche Anordnungen in 44 Fällen rückwirkend ausgewertet worden, teilte das Innenministerium mit. Dabei sei es stets um die Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten wie Tötungsdelikte, Bandendiebstahl, Einschleusungen oder Geiselnahme gegangen. In vielen Fällen seien die Anordnungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften aus anderen Bundesländern gekommen. Die Zahl der Fälle stieg demnach von 8 im Jahr 2017 auf 10 in 2018 und 26 im vergangenen Jahr.

Stübgen wies auch die Forderung des Ausschussvorsitzenden Andreas Büttner (Linke) zurück, die Kennzeichenerfassung sofort auszusetzen. Vor möglichen Änderungen müsse zunächst die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts abgewartet werden, sagte der Minister. Ein Mitglied der Piratenpartei hat vor dem obersten Landesgericht Klage gegen die Verwendung von Kesy eingereicht.

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