Aschaffenburg:Mord vor 40 Jahren: Verteidiger stellt Befangenheitsantrag

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Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. (Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild)

Im Prozess um ein vor 40 Jahren verübtes Gewaltverbrechen in Aschaffenburg hat der Verteidiger des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gestellt. Das Gericht...

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Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um ein vor 40 Jahren verübtes Gewaltverbrechen in Aschaffenburg hat der Verteidiger des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gestellt. Das Gericht habe die Zeugen in einer Reihenfolge geladen, die den nicht mit den Prozessakten vertrauten Laienrichtern keine unvoreingenommene Beurteilung erlaube, gab ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag die Begründung wider. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Antrag zurückzuweisen.

Das Verfahren gegen den heute 57-Jährigen wird vor der Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, weil der Angeklagte zur Tatzeit im Dezember 1979 erst 17 Jahre alt war.

Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Aschaffenburger Schlosspark ein 15 Jahre altes Mädchen angegriffen, entkleidet und später erwürgt zu haben. Anschließend soll der heute 57-Jährige die Leiche über eine Brüstung 15 Meter zum Mainufer hinunter geworfen haben.

Ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger hielt es in der Verhandlung am Donnerstag für möglich, dass die junge Frau zum Zeitpunkt nach dem Sturz über die Brüstung noch lebte. Der Täter habe auf den Kopf des am Mainufer liegenden Opfers mit einem Kantholz eingeschlagen. Demnach wäre sie nicht erwürgt, sondern erschlagen worden. Gesicherte Erkenntnisse gebe es aber dazu nicht.

Die beiden Jugendlichen waren zur Tatzeit Nachbarn. Der Prozess am Landgericht Aschaffenburg hatte am Mittwoch begonnen.

Der Mann hatte bereits 1979 zu den Hauptverdächtigen gehört. Nach Darstellung eines Gerichtssprechers hatte die Polizei damals aber entlastende Hinweise gewürdigt. Nach Gründung einer Ermittlergruppe für Altfälle 2017 kam das Geschehen wieder auf den Tisch.

Die Spuren einer Bisswunde der Frau könnten möglicherweise den entscheidenden Hinweis zur Überführung des Mannes geben, der seit Mai in Untersuchungshaft sitzt. Die Bisswunde war 1979 nicht bis ins Detail untersucht worden, wie nach Angaben des Gerichtssprechers der Hauptsachbearbeiter der Polizei als Zeuge vor Gericht aussagte.

Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage bis zum 6. Februar angesetzt. Das Gericht will insgesamt 40 Zeugen hören. Die Verhandlung wird bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag zunächst planmäßig fortgesetzt.

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