Prozesse - Zwickau:Ehemann niedergestochen: Prozess gegen 37-Jährige beginnt

Deutschland
Ein Modell der Justitia steht auf einem Tisch. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Zwickau (dpa/sn) - Weil sie zwei Mal versucht haben soll, ihren Ehemann zu erstechen, steht eine 37-Jährige seit Mittwoch in Zwickau vor Gericht. Laut Anklage soll die Frau im Mai 2018 und im Juli 2019 im Streit mit einem Messer auf den 60-Jährigen losgegangen sein. Ihr wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Dabei soll sie ihm unter Alkoholeinfluss ein Mal von hinten in die Schulter, beim zweiten Mal von vorn in die Brust gestochen haben.

Das Opfer habe erhebliche Verletzungen erlitten, die ohne medizinische Hilfe zum Tod geführt hätten, so die Einschätzung des Rechtsmediziners vor dem Landgericht Zwickau. Die Angeklagte selbst machte zum Prozessauftakt keine Angaben. Dafür schilderte ihr Ehemann die beiden Vorfälle als Notwehr seiner Frau. Er sei betrunken gewesen und bei Auseinandersetzungen regelmäßig handgreiflich geworden. "Von meiner Seite war es immer sehr brutal, meine Frau wollte sich nur vor mir verteidigen", sagte er aus. Dennoch habe er sich auch nach dem zweiten Angriff nie von seiner Frau trennen wollen, mit der er zwei Töchter hat. Das Paar sei demnach seit mehr als 20 Jahren liiert und 17 Jahre verheiratet.

Unmittelbar nach der Tat hatte der Mann seine Frau gegenüber der Polizei allerdings deutlich weniger in Schutz genommen, wie aus Protokollen hervorgeht, die ihm der Vorsitzende Richter vorhielt. "Auch von Gewalttätigkeiten war damals keine Rede." Möglicherweise habe er zugunsten seiner Frau falsch ausgesagt, um einen Freispruch aus Notwehr zu erzielen, so das Gericht. Untermauert wird dies durch die Tatsache, dass der Mann während der Ermittlungen mehrfach bei der Staatsanwältin angerufen hatte, wie die Anklagevertreterin schilderte. Demnach bat er um Entlassung seiner Frau aus der Untersuchungshaft, in der die Deutsche seit Ende Juli 2019 sitzt.

Die gelernte Bürokauffrau soll zum Zeitpunkt der beiden Taten nicht nur Alkohol getrunken, sondern auch unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden haben. Laut Anklageschrift war ihre Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Für das Verfahren sind bis Anfang März insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.

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