Kriminalität - Hannover:Pfleger gesteht sexuellen Missbrauch von Heimbewohnerinnen

Deutschland
Eine Statue der Justitia. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hannover (dpa/lni) - Ein Pfleger hat zugegeben, drei schwerstbehinderte Frauen in einem Heim sexuell missbraucht und die Taten mit dem Handy gefilmt zu haben. Zum Prozessauftakt am Donnerstag am Landgericht Hannover legte der 59-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. "Ich hatte Stress bei der Arbeit, mir ging es nicht gut", sagte der Mann. Nach der Trennung von seiner Freundin habe er allein gelebt. Irgendwann sei seine Hemmschwelle weg gewesen. Die Taten immer wieder aufzunehmen sei wie ein Zwang gewesen.

Der Angeklagte muss sich wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von widerstandsunfähigen Personen verantworten. Laut Anklage sollen die Übergriffe sechseinhalb Jahre lang, von Oktober 2011 bis März 2018, in einer Einrichtung in Hannover erfolgt sein. Die drei betroffenen Bewohnerinnen sollen aufgrund geistiger und körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage gewesen sein, sich zu wehren oder zu äußern.

Der Angeklagte schilderte vor Gericht, dass alles nach der Trennung von seiner Freundin, einer Kollegin, angefangen habe – und nicht bereits im Jahr 2011. Die Beziehung sei schwierig gewesen, seine Ex-Partnerin habe ihn körperlich und verbal attackiert. "Sie hat mich getreten, gekniffen, ins Kreuz geschlagen und beschimpft", schilderte der 59-Jährige. Er mache sich Vorwürfe, dass er sich nicht durchgesetzt habe. "Ich habe immer gehofft, dass es noch mal besser wird." 2012 hätten sich beide verlobt, ein Jahr später aber getrennt.

Bei der Körperpflege der schwerstbehinderten Frauen war es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen. "Mir ist das in den Kopf gekommen, das aufzunehmen. Warum, weiß ich nicht", sagte der Angeklagte. Die Filme habe er sich zuhause angeschaut, sie hätten ihn aber nur etwas erregt.

Der Arbeitgeber hatte den Pfleger, der mehr als 30 Jahre für das Unternehmen tätig war, angezeigt, nachdem die Filme auf dem Handy entdeckt worden waren. Die ehemalige Freundin hatte das Mobiltelefon des Angeklagten heimlich nach Fotos von sich durchsucht und war dabei auf die Filme gestoßen.

Der Prozess hatte bereits vor einem Jahr begonnen, musste jedoch ausgesetzt werden, um den Angeklagten psychiatrisch begutachten zu lassen. (Az.: 33 KLs 17/18)

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