Prozesse - Bottrop:Etappensieg für Bergleute: Kündigungen für unwirksam erklärt

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Eine Statue der Justitia. Foto: Peter Steffen/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Im Streit um die Kündigung von Bergleuten durch das Bergbauunternehmen RAG haben 13 Kumpel vor Gericht einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen erklärte am Dienstag die Kündigungen dieser 13 Bergleute des Steinkohle-Bergwerks Prosper Haniel für unwirksam. Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bleiben damit vorerst bestehen. Einen Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung der Kläger bis zu einem endgültigen Urteil wies das Gericht allerdings zurück.

Die Kohleförderung war 2018 eingestellt worden. Die RAG hatte die Kündigungen zum Jahresende 2019 ausgesprochen. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, weil weiterhin genügend Arbeit in den Betrieben der RAG vorhanden sei. Versuche einer außergerichtlichen Einigung waren zuvor gescheitert.

Die RAG kündigte an, nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung in Berufung zu gehen. Das Unternehmen hob hervor, dass das Gericht den Antrag auf Weiterbeschäftigung der Kläger zurückgewiesen hat. "Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, bleibt die Kündigung damit aufrechterhalten und entsprechend wird kein Gehalt gezahlt", hieß es in einer Stellungnahme.

Bis zum 23. März werden in Gelsenkirchen noch weitere 124 Kündigungsschutzklagen von insgesamt vier Kammern verhandelt. Vor der Verhandlung hatten vor dem Gerichtsgebäude rund 100 Menschen gegen die Kündigungen protestiert.

Die 4. Kammer unter dem Vorsitz von Arbeitsgerichts-Direktor Stefan Kröner begründete ihre Entscheidung zum einen damit, dass bei dem im März 2019 zwischen Arbeitgeber und Prosper Haniel-Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich eigentlich der Gesamtbetriebsrat zuständig gewesen wäre. Die Maßnahme habe nicht nur das Bergwerk selbst, sondern auch andere RAG-Betriebe betroffen. Zum anderen sei bei der Versetzung in weitergeführte Betriebe eine Sozialauswahl unterblieben. Den Antrag der Kläger auf vorläufige Weiterbeschäftigung bis zu einem endgültigen Urteil lehnte das Gericht ab und bezeichnete dies als wirtschaftlich unzumutbar für das Unternehmen.

Er habe gegen die Kündigung geklagt, "weil noch genügend Arbeit bei der RAG vorhanden ist", hatte der Kläger Ahmet Cöl vor Beginn der Verhandlung gesagt. Der 47-Jährige Hauer, der zuletzt auf der Zeche Prosper Haniel arbeitete, hatte die Demonstration angemeldet. "An unserer Stelle werden dort jetzt Drittfirmen beschäftigt." Von der RAG sei ihm kein gleichwertiger Job angeboten worden. Ein Wechsel in eine Transfergesellschaft sei für ihn nicht in Frage gekommen, weil dies eine deutliche Schlechterstellung bedeutet hätte.

Im November hatte das Gericht vier Klagen abgewiesen. In mindestens drei Fällen haben die Bergleute laut Gericht Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt. In einem weiteren Fall hat das Gericht der Klage eines Kauenwärters stattgegeben.

Die RAG wollte vor einer Stellungnahme das Urteil zunächst prüfen. Ein Sprecher betonte am Dienstag jedoch, dass die Betroffenen bis Ende 2019 die Möglichkeit gehabt hätten, in eine Transfergesellschaft einzutreten, um sich bis Ende 2020 für den externen Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren und zu einem anderen Arbeitgeber vermittelt zu werden - "bei finanzieller Absicherung während dieses Zeitraums". Leider hätten rund 150 Mitarbeiter alle Lösungen abgelehnt. Er unterstrich, dass es innerhalb des Unternehmens keine Einsatzmöglichkeiten für die klagenden Mitarbeiter mehr gebe. "Bei den bei Schachtverfüllung und ähnlichen Arbeiten an Schächten zum Einsatz kommenden Fremdfirmen handelt es sich um Bergbau-Spezialunternehmen, die seit Jahren entsprechende Arbeiten für RAG übernehmen", so der Sprecher weiter.

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