Bundestag - Magdeburg:Junge-Alternative-Schatzmeister als rechtsextrem eingestuft

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Berlin (dpa) - Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat einen Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten im Bundestag als Rechtsextremisten eingestuft. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus dem Parlament. Der Oberleutnant arbeitet für den AfD-Verteidigungspolitiker Jan Nolte und ist in dessen Büro angestellt. Der Fall war bereits im vergangenen Jahr Thema, als öffentlich die Erteilung eines Hausausweises für den Bundestag kritisiert worden war.

Maximilian T. war ins Blickfeld der Ermittlungen gegen den Offizier Franco A. geraten. Dieser soll nach Ansicht des Generalbundesanwalts aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Terroranschlag geplant haben. Er gab sich als syrischer Flüchtling aus.

Gegen Maximilian T. hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes im Mai 2017 zeitweise Untersuchungshaft angeordnet. Er war der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verdächtigt worden. Der Haftbefehl wurde aber im Juli 2017 aufgehoben. Das Verfahren gegen ihn wurde später eingestellt.

T. ist Schatzmeister des Landesverbandes der Jungen Alternative in Sachsen-Anhalt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Nachwuchsorganisation der AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus ein. Zur Aufklärung dieses Verdachts ist auch der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt.

Der AfD-Abgeordnete Nolte und sein Büro haben über die Arbeit im Verteidigungsausschuss des Bundestages auch Zugang zu vertraulichen Dokumenten und sicherheitspolitischen Strategien. Die Bundestagsverwaltung erklärte am Donnerstag auf Anfrage, zu Fragen der Ausgabe von Zutrittsberechtigungen könne in Einzelfällen keine Auskunft erteilt werden. In der Bundeswehr führt die Einstufung als Extremist zu Schritten, die eine Entfernung aus dem Dienst zum Ziel haben.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Armin Schuster, sagte, nicht nur die strukturellen Reformen beim MAD, sondern auch das neue "offensivere Vorgehen" gegen erkannte Rechtsextreme in der Bundeswehr seien "angesichts unserer Erkenntnisse ausdrücklich zu begrüßen".

Schuster hatte im vergangenen Oktober in einem Interview erklärt: "Die politische Hygiene würde es erfordern, dass Maximilian T. nicht im Bundestag arbeitet." Er sagte damals weiter: "Dass er hier ein- und ausgehen darf, ist geradezu entwürdigend für das Parlament." Das Kontrollgremium tagt geheim und überwacht die Arbeit der Geheimdienste. Es hatte den Fall Franco A. zum Anlass genommen, um sich intensiv mit der Frage zu beschäftigen, ob rechtsextreme Aktivitäten von Angehörigen der Bundeswehr ausreichend aufgeklärt werden.

Der MAD ist der kleinste deutsche Geheimdienst. Zu seinen Aufgaben gehört die Abwehr von Spionage und Sabotage in der Bundeswehr sowie Überprüfungen von Soldaten auf extremistische Einstellungen und Aktivitäten. Extremismus wird festgestellt, wenn aktive Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung - teils auch mit Gewalt - nachgewiesen werden.

Paragraf 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes nennt dazu ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen, die sich gegen demokratische Freiheiten und Rechte, die Unabhängigkeit der Justiz oder gegen die im Grundgesetz formulierten Menschenrechte richten.

"Rechtsextremisten gehören nicht in Bundestagsbüros. Es muss endlich Schluss damit sein, dass die AfD in ihren Reihen Angestellte wie Maximilian T. oder auch führende Kader der vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären Bewegung beschäftigt", forderte der FDP-Obmann im Innenausschuss, Benjamin Strasser. "Der Abgeordnete Jan Nolte ist gut beraten, diesen Angestellten schnellstens zu entlassen. Ansonsten ist ein für alle mal klar, dass die AfD braune Flecken auf ihrer angeblich weißen Weste duldet und der Steuerzahler das finanziert."

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