Tourismus:Was Italien-Reisende wissen müssen

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Rom (dpa/tmn) - Das beliebte Reiseland Italien ist zum Stillstand gekommen. Wegen des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 sollen die rund 60 Millionen Einwohner zu Hause bleiben. Die Reisefreiheit im ganzen Land ist eingeschränkt, auch wenn Fernzüge weiter fahren und Flugzeuge nach wie vor abheben. Der Tourismus ist am Ende.

Bundesregierung rät von Reisen ab

Das Auswärtige Amt (AA) rät seit Dienstag (10. März) von nicht erforderlichen Reisen nach ganz Italien ab. Pauschalurlauber können kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wie der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover erklärt. "Urlaubsaktivitäten sind nicht mehr möglich." Es liege ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand vor. Veranstalter dürften Reisen nun von sich aus absagen. Sie müssen ihren Kunden das angezahlte Geld zurückzahlen.

"In ganz Italien sollen nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden, mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontrollen ist landesweit zu rechnen", heißt es in den Reisehinweisen des AA für Italien. Die Rückkehr an einen Wohnort sowohl innerhalb als auch außerhalb Italiens sowie die Ausreise in Richtung Deutschland seien weiterhin möglich.

Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden. Außerdem müsse eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt ausgefüllt und mitgeführt werden, so das AA.

Österreich hat einen weitgehenden Einreisestopp aus Italien beschlossen. Davon sollen aber vor allem Italiener betroffen sein. Die Durchreise deutscher Touristen soll weiterhin möglich sein.

Hotelbuchungen lassen sich kostenfrei stornieren

Nach Ansicht des Reiserechtsexperten Prof. Ernst Führich können einzelne Hotelbuchungen kostenlos storniert werden, wenn die Unterkunft nicht mehr erreichbar ist. Das gelte auch im italienischen Recht. Wer auf einem deutschsprachigen Hotelportal im Internet gebucht hat, für den gelte ohnehin deutsches Recht. Dann wenden sich Urlauber an den Vermittler - also das Portal - und pochen auf eine gebührenfreie Stornierung des Aufenthalts.

Italien-Liebhaber können nur abwarten

Die Einstellung des öffentlichen Lebens in Italien soll vorerst bis 3. April gelten. Wer einen Urlaub in der Zeit danach gebucht hat - zum Beispiel über Ostern - sollte erst einmal abwarten. Falls die Buchungsbedingungen eine kostenfreie Stornierung bis kurz vor Anreise vorsehen, lässt sich der Aufenthalt auch absagen und später erneut buchen. "Man muss jetzt keine Sorge haben, dass kein Zimmer mehr verfügbar sein wird", sagt Degott.

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