Gesundheit - Dresden:Ausfall wegen Corona: Landesdirektion regelt Entschädigungen

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Dresden (dpa/sn) - Bei Verdienstausfällen durch Quarantäne wegen des Coronavirus kann bei der Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragt werden. "Mit den entsprechenden Entschädigungen können sächsische Betriebe, Selbstständige und Freiberufler wirksam unterstützt werden", teilte Landesdirektionspräsidentin Regina Kraushaar am Mittwoch mit.

In der Regel zahle demnach der Arbeitgeber bei Angestellten den Lohn weiter, wenn diese wegen einer Quarantäne nicht arbeiten können. Dieses Geld könne sich das Unternehmen im Nachhinein von der Landesdirektion erstatten lassen. Die Entschädigung für die ersten sechs Wochen einer Quarantäne bemesse sich nach Behördenangaben am Netto-Arbeitsentgelt, danach am Krankengeld. Nach dem Infektionsschutzgesetz könnten auch Selbstständige und Freiberufler Verdienstausfälle ersetzt bekommen. Anträge seien innerhalb von drei Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung bei der Landesdirektion zu stellen.

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