Schwerin (dpa/mv) - Freizeit- und Leistungssportler können in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort Sportplätze und Sportaußenanlagen für den Individualsport und für das Training zu zweit nutzen. Dazu gehören unter anderem Tennis- und Golfplätze, aber auch Sport-Outdoor-Anlagen oder Joggingrunden auf dem Sportplatz, teilte das Sozial- und Sportministerium Mecklenburg-Vorpommerns am Montag in Schwerin mit.
Zuvor hatten die Sportminister der Länder in einer Telefonkonferenz das gemeinsame Vorgehen beraten. Beschlüsse wurden dabei nicht gefasst. Die Konferenz diente der Vorbereitungen möglicher Lockerungen im Sportbereich. Dazu zählen auch sogenannte Geisterspiele im Fußball und in anderen Sportarten. Beschlüsse über Lockerungen im Sport sollen bei der Schaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30 April gefasst werden.