Prozesse:„Liebig 34“: Bewohnerinnen sollen raus, Einspruch

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Ein Einsatzwagen der Polizei steht am Kriminalgericht in Moabit. (Foto: Paul Zinken/dpa-zentralbild/dpa)

Der Streit um das linke Wohnprojekt "Liebig 34" in Berlin-Friedrichshain ist trotz eines Räumungs-Urteils nicht zu Ende. Am Mittwoch entschied das Landgericht...

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Berlin (dpa/bb) - Der Streit um das linke Wohnprojekt „Liebig 34“ in Berlin-Friedrichshain ist trotz eines Räumungs-Urteils nicht zu Ende. Am Mittwoch entschied das Landgericht in der Hauptstadt, dass die Bewohnerinnen das Haus in der Liebigstraße 34 verlassen sollen. Nach monatelangem Rechtsstreit wurde damit der Räumungsklage des Hauseigentümers statt gegeben.

Der Anwalt des Bewohner-Vereins kündigte umgehend an, das Urteil mit einem Einspruch anzufechten. Zudem wolle er die Aussetzung der Vollstreckung beantragen, sagte Moritz Heusinger. Darüber müsste wiederum ein Gericht entscheiden. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden. „Ohne weiteren Prozess darf nicht geräumt werden“, zeigte sich der Anwalt sicher. Das Urteil richte sich an den falschen Verein.

In dem Urteil wurde auch festgelegt, dass der Bewohner-Verein, der sich als „anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34“ bezeichnet, knapp 20 000 Euro an den Eigentümer zahlen soll. Die Bewohner hatten nach Angaben des Anwalts zuletzt keine Nutzungsentgelte gezahlt.

Das sogenannte Projekt „Liebig 34“ gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene in der Stadt. Im Februar 2011 war das Eckhaus direkt gegenüber, Liebigstraße 14, mit 2500 Polizisten trotz Blockaden und Barrikaden geräumt worden.

2018 endete in der Liebigstraße 34 der auf zehn Jahre befristete Gewerbemietvertrag, den der Verein mit dem Hausbesitzer abgeschlossen hatte. Dieser hatte den Bewohnerinnen dann gekündigt. Weil sie nicht ausziehen wollen, klagte er.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin schiebt ein Einspruch die Vollstreckung nicht automatisch auf. Es komme auf das Verhalten der Beklagten-Seite an. Laut Gericht kann der Eigentümer einen Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn die Bewohner nicht freiwillig gehen. Dieser könnte die Polizei um Unterstützung bei der Räumung bitten.

Die Verkündung der Entscheidung dauerte nur wenige Minuten. Eine Begründung gab der Vorsitzende Richter nicht. Das sei bei einem Versäumnisurteil nicht vorgesehen. Da der Anwalt des Bewohner-Vereins die Verhandlung im Januar verlassen und im Zuschauerraum Platz genommen hatte, habe er nicht verhandelt und sei damit nach dem Zivilrecht säumig. Dann sei das Gericht den Argumenten des Klägers gefolgt, da sie schlüssig seien.

Die Klägerseite war nicht erschienen. Der Zivilprozess war in das Kriminalgericht verlegt worden, da es zum Prozessauftakt im November zu Tumulten gekommen war. Vor dem Verhandlungstag im Januar hatten mutmaßlich Linksextremisten einen Anschlag mit stinkender Buttersäure auf das Auto eines Rechtsanwalts des Hausbesitzers verübt.

Am Mittwoch herrschten strenge Sicherheitsvorkehrungen. Beamte in schusssicheren Westen waren vor dem Gerichtssaal zu sehen, draußen Mannschaftswagen aufgefahren. Auch Schuhe wurden kontrolliert, Handys mussten abgegeben werden. Aus dem Bewohner-Verein kam niemand.

Dieser kam am Vormittag zu einem Treffen vor der „Liebig 34“ zusammen, gezeigt wurde auch ein Straßentheater. Auf Twitter gaben sich Bewohnerinnen gelassen. „Viel Spaß mit eurem unnützen Gerichtsurteil!“, hieß es dort.

Am Dienstagabend wurden bei spontanen Aktionen für den Erhalt des Wohnprojekts laut Polizei drei Beamte verletzt. Wie am Mittwoch weiter mitgeteilt wurde, versammelten bis zu 300 Personen im Friedrichshainer Südkiez. Auf dem Dach eines Wohnhauses wurden Feuerwerkskörper gezündet, auf eine Straße Gegenstände geworfen. Rund 200 Personen wurden überprüft, Strafermittlungen in 15 Fällen eingeleitet - etwa wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Knapp 580 Polizisten waren im Einsatz. Dadurch seien weitere Aktionen unterbunden worden, hieß es.

Für die oppositionelle FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus ist das Urteil ein klares Signal, dass sich der Rechtsstaat nicht durch „Psychoterror und Mobbing“ beeinflussen lasse. Beim Durchsetzen der Entscheidung sollten Gewalteskalationen vermieden werden, teilte Marcel Luthe mit.

Für die CDU erklärte Landeschef Kai Wegner, das Urteil sei ein Sieg des Rechtsstaats. Ein linksradikales Wohnprojekt, aus dessen Umfeld Anschläge verübt werden, verdiene keinen Schutz. „Für militante und gewaltbereite Extremisten ist in unserer Stadt kein Platz.“ Nach einem Bericht der RBB-Abendschau hat der Anwalt des Eigentümers versichert, dieser wolle das Haus nicht luxussanieren, sondern habe in Briefen an das Bezirksamt eine Nutzung zu Sonderkonditionen für sozialen Zwecke angeboten. Eine Reaktion habe es aber nicht gegeben.

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