Glücksspiele - Dessau-Roßlau:Landesrechnungshof prüft Lotto: Kritikwürdiges gefunden

Dessau-Roßlau
Markenzeichen der Lotto Toto Sachsen-Anhalt GmbH. Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild (Foto: dpa)

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Magdeburg (dpa/sa) - Wer erhält wie viele Fördermittel? Wer wird eingestellt? Wie steht es um Spielerschutz und den Schutz vor Geldwäsche? Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt wird seit Längerem kritisch hinterfragt. Unter anderem gibt es seit September 2019 einen Untersuchungsausschuss im Landtag. Jetzt hat der Landesrechnungshof einen Prüfbericht vorgelegt und Kritikpunkte bei Förderung und Personalentscheidungen deutlich gemacht. Die Lotto-Geschäftsführung teilte mit, sie nehme die konstruktiven Vorschläge auf und berate mit dem Aufsichtsrat, um Verbesserungen herbeizuführen.

Die Prüfer teilten am Mittwoch mit, es seien etwa die Historische Kuranlage und das Goethetheater Bad Lauchstädt weit über die Höchstgrenze von 75 000 Euro gefördert worden. Mit insgesamt 273 000 Euro sei mehr als das Dreifache geflossen. Zudem handele es sich um eine 100-prozentige Landesbeteiligung. Anträge von Landeseinrichtungen seien laut einer Negativliste aber ausgeschlossen.

Kritisch sehen die Prüfer die Lotto-Dauerförderung für alljährliche Kulturveranstaltungen wie das Domplatz-Open-Air, die Köthener Bachfesttage, die Händelfestspiele und das Kurt Weill Fest. Mit den Lotterie-Fördermitteln solle ein möglichst breites Spektrum an gemeinnützigen Vorhaben abgedeckt werden. Zum anderen stelle sich die Frage, ob es sich bei den Veranstaltungen um kommerzielle Projekte handele. Solche dürften nicht gefördert werden. Keine formalen Verstöße gegen die Fördergrundsätze stellten die Prüfer bei der Förderung eines Bauvorhabens des Golfclubs Magdeburg fest.

Zur Sponsoring-Aktivität von Lotto-Toto Sachsen-Anhalt (LTSA) bei der Handball Magdeburg GmbH teilten die Rechnungsprüfer mit: "Den Abschluss der Verträge selbst beanstanden wir nicht, wohl aber, dass die Geschäftsführerin der LTSA als Mitglied im Aufsichtsrat der Handball Magdeburg GmbH tätig und dennoch mit dem Abschluss der Sponsoringverträge auf Seiten der LTSA befasst ist. Dies halten wir aus Compliance-Gründen für bedenklich." Lotto-Toto teilte mit, der Lotto-Aufsichtsrat habe der Mitgliedschaft von Geschäftsführerin Maren Sieb im Handball-Aufsichtsrat zugestimmt. Sie werde künftige Sponsoring-Vertragsangelegenheiten delegieren.

Deutliche Kritik übte der Rechnungshof auch an der Besetzung von Lotto-Bezirksleiter-Stellen. Darüber hatte zuvor die "Magdeburger Volksstimme" berichtet. Die Handelsvertreter der zum Prüfzeitpunkt sieben Lotto-Bezirke seien auf Provisionsbasis bezahlt worden - 2018 mit insgesamt rund 1,5 Millionen Euro. Die Stellen seien nur über die Facebook-Seite und den Internet-Auftritt von Lotto-Toto ausgeschrieben worden. "Für uns ist das ein kritikwürdiges Verfahren, um bestqualifiziertes Personal für die Tätigkeit zu gewinnen", teilten die Rechnungsprüfer mit. Es habe jeweils nur zwischen sieben und zwölf Bewerbungen gegeben auf die Stellenausschreibungen.

Zudem seien weder das Bewerbungsverfahren noch die Auswahl der Bewerber hinreichend dokumentiert worden, teilte der Rechnungshof weiter mit. Angeblich aus Datenschutzgründen seien nach der Entscheidung für bestimmte Bewerber Unterlagen vernichtet worden. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass etwa verwandtschaftliche Beziehungen eine Rolle gespielt hätten, hieß es. Es seien zumindest zwei Bezirksleiterstellen mit Bewerbern nachbesetzt worden, die keine oder nur geringe praktische Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich oder im Vertrieb gehabt hätten. "Dies hätte der Aufsichtsrat unbedingt hinterfragen müssen", erklärte der Rechnungshof.

Lotto entgegnete, bei der Stellenbesetzung der Bezirksleiter gebe es ein Verfahren zur Bestenauslese. Es handele sich um selbstständige Handelsvertreter, die Lotto-Verkaufsstellen im einem festgelegten Bereich betreuen. Sie seien keine Mitarbeiter von Lotto und hätten auf drei bis fünf Jahre befristete Verträge. Man nehme den Hinweis des Landesrechnungshofs auf, Entscheidungsprozesse künftig einheitlicher zu gestalten und diese umfangreich zu dokumentieren.

Und auch ein weiterer Punkt fiel bei der Prüfung auf: Es gebe Verkaufsstelleninhaber, die regelmäßig an Sportwetten in anderen Verkaufsstellen teilnähmen. Teilweise würden die Sportwetten auch von deren Ehepartnern aktiv betrieben. Das sei zwar nicht ausdrücklich verboten, berge aber das Risiko fehlender Kontrolle mit Blick auf glücksspielrechtliche Vorgaben. "Um hier mögliche Interessenkonflikte bereits im Vorfeld auszuschließen, regen wir an, zumindest Verkaufsstelleninhaber sowie deren Ehepartner vom Glücksspiel auszuschließen", schrieben die Rechnungsprüfer. Die Geschäftsführung hätte den Aufsichtsrat früher und umfassender zu möglichen Problemen in einzelnen Verkaufsstellen informieren müssen.

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