Arbeit - Erfurt:Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Urlaubsverfall

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Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa) - Mit dem Verfall von Urlaubsansprüchen beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt heute. In den zwei Fällen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen geht es dabei unter anderem um die Frage nach der Informationspflicht des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit krank ist.

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten auffordern müssen, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinzuweisen, dass der Anspruch sonst erlischt. In den zwei Fällen nun steht etwa die Frage im Raum, ob diese Informationspflicht auch dann besteht, wenn Mitarbeiter einer längeren Krankheit wegen überhaupt nicht in der Lage sind, Urlaub zu nehmen.

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