Kommunen - München:Mietenstopp: Volksbegehren am Verfassungsgerichtshof

Bayern
Initiatoren des Volksbegehrens "Mietenstopp" übergeben dabei einen Antrag mit 52000 Unterschriften. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsgerichtshof in München entscheidet heute über das von der Staatsregierung blockierte Volksbegehren Mietenstopp. Die Organisatoren des Volksbegehrens wollen mit ihrer Klage durchsetzen, dass das Volksbegehren doch noch stattfinden kann. Sie wollen die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren.

Das Innenministerium hatte das Volksbegehren nicht zugelassen, weil das Mietrecht Sache des Bundes ist und nicht der Länder. Bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für bayerischen Landesrecht möglich, da Landesrecht nicht Bundesrecht brechen darf. Hinter dem Volksbegehren stehen maßgeblich der Mieterverein und die SPD.

Aus dem gleichen Grund ist auch der in Berlin beschlossene Mietendeckel Thema für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel eingereicht.

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