Prozesse - Greiling:Neuer Kuhglockenstreit im Oberland: Vor Gericht keine Lösung

Bad Tölz-Wolfratshausen
Eine Kuh steht auf einer Weide. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Greiling/Wolfratshausen (dpa/lby) - Nach dem erst kürzlich nach einem Zug durch die Instanzen beigelegten Holzkirchner Kuhglockenstreit wird wieder um die Lautstärke von Kuhglocken gestritten. In dem kleinen Ort Greiling im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen klagt ein Ehepaar gegen das Gebimmel. "Meine Mandanten haben an sich nichts gegen die Tiere. Aber sie können nachts nicht schlafen", sagte Anwalt Andreas Sander am Mittwoch nach der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen. Das Schlafzimmer des Paares sei zehn Meter von der Wiese mitten im Dorf entfernt, die im Sommer teilweise beweidet wird, vor allem von Kälbern. Der "Münchner Merkur" hatte zuerst darüber berichtet.

Im Wesentlichen sei es vor Gericht um die Zahl der Glocken gegangen und darum, dass nicht alle Tiere Glocken tragen sollten, sagte Sander. Zudem ging es darum, die Tiere nachts vom Schlafzimmer weg zu halten. Immerhin seien bis zu 82 Dezibel gemessen worden. Zu einer Einigung kam es aber in der Verhandlung nicht. Das Gericht will nun einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.

Der Anwalt des Landwirts, Jost Hartmann-Hilter, hatte die Klage in Reimen gekontert. "Zig Menschen wohnen seit Jahrzehnten um die Weide. Noch niemandem taten grasende Kälbchen etwas zuleide", zitierte der "Münchner Merkur" aus dem anwaltlichen Schreiben an das Amtsgericht. "Kuhglocken, die gab's in Greiling immer schon. Und haben deswegen eine lange Tradition. Und wenn man aus der Stadt aufs Land rauszieht, dann weiß man, dass es Kuh und Kalb und Glocken gibt."

Das Ehepaar war vor mehr als zehn Jahren in den kleinen Ort mit knapp 1500 Einwohnern gezogen. Seitdem soll dem Vernehmen nach das Gebimmel der Glocken ein Streitthema sein. Laut dem betroffenen Bauern geht es hier anders als in Holzkirchen um kleinere Glocken, nämlich solche für Kälber, sechs mal sechs Zentimeter groß.

In Holzkirchen hatte sich der Streit fast fünf Jahre lang durch die Instanzen gezogen. Ende Mai hatten sich das klagende Ehepaar und die betroffene Bäuerin vor dem Oberlandesgericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei Kühe dürfen demnach Glocken tragen, mit einem Durchmesser von maximal zwölf Zentimetern und einem Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die beglockten Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen, gemäß einem Vergleich von 2015.

Als dieser Fall zum zweiten Mal - nach der Klage des Ehemannes auch mit der Klage der Frau - am OLG landete, begaben sich die Richter im Mai zu einer eigenen Hörprobe an den Ort des Geschehens. Allerdings ohne größeren Erfolg: Die Kühe zeigten sich eher müde - von dem umstrittenen Gebimmel war wenig zu hören.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: