Justiz - Karlsruhe:Klagen gegen Bestandsgarantie für Garzweiler II

Baden-Württemberg
Bergbaumaschinen fördern im Tagebau Garzweiler bei Jackerath (Nordrhein-Westfalen) Braunkohle. Foto: picture alliance / Federico Gambarini/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe (dpa) - Betroffene des Braunkohletagebaus Garzweiler II haben nach eigenen Angaben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen dessen Verlängerung durch das Kohleausstiegsgesetz eingereicht. Hinter der Klage stehen 36 Anwohner, die um ihre Dörfer und um ihre Heimat fürchten, wie die Gemeinschaft "Menschenrecht vor Bergrecht" am Mittwoch mitteilte. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts konnte den Eingang der Beschwerdeschrift zunächst nicht bestätigen.

Das im August in Kraft getretene Gesetz regelt den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Erste Braunkohlekraftwerke sollen noch in diesem Jahr stillgelegt werden. Für den vom Energiekonzern RWE betriebenen Tagebau Garzweiler II im Rheinischen Revier ist in Paragraf 48 allerdings eine Bestandsgarantie festgeschrieben. Begründet wird das mit der "energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit".

Das habe zur Folge, dass weitere Dörfer zerstört werden sollten, teilten die Kläger mit. Der Garzweiler-Paragraf stelle "einen einzelnen Tagebau ohne jegliche Begründung als energiewirtschaftlich notwendig dar", kritisierte Anwalt Dirk Teßmer. Nach Überzeugung der Kläger ist das Abbaggern ganzer Dörfer für den Braunkohle-Abbau in Zeiten des Klimawandels nicht mehr rechts- und verfassungsgemäß.

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