München (dpa/lby) - Die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag bleibt in Kraft: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht abgewiesen. Durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung würden Abgeordnetenrechte "jedenfalls nicht offenkundig verletzt", teilte das Gericht am Dienstag mit. "Eine Beeinträchtigung des Kernbereichs der Mandatsausübung ist nicht erkennbar." Auch im Hauptverfahren droht der AfD-Fraktion eine Pleite. Das Gericht erklärte, es sprächen "gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der Antrag in der Hauptsache keinen Erfolg haben wird".
Landtag - München:AfD scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht im Landtag
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