Regierung - Remscheid:Verschärfung der Corona-Auflagen für große Feiern geplant

Corona
Mundschutzmasken. Foto: Rene Traut/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf/Hamm (dpa/lnw) - Als Konsequenz aus Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bei einer Hochzeitsfeier in Hamm sollen die Vorschriften nun NRW-weit verschärft werden. "Wir werden in die Corona-Schutzverordnung hineinschreiben, dass Privatfeiern zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen", sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag dem Radioprogramm WDR 2. Außerdem sei dabei ein Verantwortlicher zu benennen und eine Gästeliste einzureichen. "Dann kann das Ordnungsamt solche Feiern auch mal kontrollieren", sagte Laumann weiter.

Die Neuregelung soll laut Ministerium für private Feierlichkeiten "aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum" ab 50 Teilnehmern gelten, also etwa in angemieteten Räumen, Gaststätten oder Versammlungsstätten wie Pfarrheimen. Als Beispiele wurden Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern genannt. Die vorab einzureichende Gästeliste mit den entsprechenden Daten der Gäste soll es den Kommunen ermöglichen, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Weiterhin gelte eine Höchstgrenze von 150 Teilnehmern. Die Änderungen sollen in die neue Coronaschutzverordnung aufgenommen werden, die ab dem 1. Oktober gelten soll.

Für Feiern im Privatbereich, also etwa im eigenen Wohnzimmer oder im eigenen Garten, gelte dagegen der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre, betonte eine Ministeriumssprecherin. Hier habe sich NRW von Beginn an dafür entschieden, in diesen Bereich nicht durch Verbote und Kontrollen hineinzuregieren, sondern auf die gelebte Eigenverantwortung der Menschen zu vertrauen. Das Ministerium appellierte an die Bevölkerung: "Handeln Sie umsichtig und setzen Sie sich oder Ihre Gäste (z.B. durch überfüllte und nicht durchlüftete Räume) keinem unnötigen Infektionsrisiko aus."

Als Auslöser der Corona-Welle in Hamm gilt eine Großhochzeit und damit verbundene weitere Feste. In der Folge waren dort die Corona-Neuinfektionszahlen auf den derzeit bundesweit höchsten Wert geklettert. Um die Ausbreitung einzudämmen, haben die Behörden mehrere Einschränkungen angeordnet. So dürfen sich bis zum 6. Oktober nur maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. Auch wurde die Maskenpflicht im Unterricht wieder eingeführt. Private Feiern mit mehr als 24 Personen müssen angemeldet werden, ab 50 ist bis zu einer Höchstgrenze von 150 in Hamm schon jetzt eine Genehmigung erforderlich.

Die Stadt Hamm verzeichnete am Donnerstagmittag 95,5 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Das Robert Koch-Institut, das die Zahlen mit zeitlichem Verzug veröffentlicht, wies am Donnerstagmorgen einen Wert von 88,2 aus. Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Menschen stieg innerhalb eines Tages um vier auf 13 Personen. Unter diesen ist weiterhin eine Patientin, die intensivmedizinisch behandelt wird. Auch bei ihr gibt es nach Angaben eines Stadtsprechers einen Zusammenhang mit der Hochzeit. Von den insgesamt 196 aktuellen Corona-Infizierten gebe es bei rund 150 einen Bezug zur Hochzeit.

Auch in Remscheid stieg der sogenannte Wocheninzidenz-Wert nach Angaben des Landeszentrums Gesundheit NRW weiter - von 51,4 am Mittwoch auf 55,9 am Donnerstag. Auch in Remscheid gilt jetzt ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung mit Maskenpflicht im Unterricht, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und strengen Regeln für Feiern.

Im Fall des Fleischverarbeiters in Emsdetten (Kreis Steinfurt), bei dem 26 Mitarbeiter positiv getestet worden waren, hat der Kreis Steinfurt alle rund 300 Mitarbeiter in Quarantäne geschickt. Sie und weitere rund 200 Kontaktpersonen sollen nun getestet werden. Die Ergebnisse werden Samstagnachmittag erwartet. Ein weiterer Abstrich ist für kommenden Dienstag geplant. Die Produktion stehe derzeit still, teilte der Kreis am Donnerstag mit. An einem Konzept für einen Notbetrieb werde gearbeitet.

Am Abend teilte das Unternehmen mit, die bisherigen Erkenntnisse deuteten als Ursprung der Infektionen auf den privaten Bereich hin - auf zwei Feiern aus familiären Anlässen. Die positiv getesteten Beschäftigten wohnten in privat gemieteten Wohnungen, nicht in Sammelunterkünften. Sie "stehen damit erkennbar nicht im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragen nach Festanstellung, Werkverträgen oder Arbeitnehmer-Überlassung", betonte der Betrieb. Die betroffenen Personen seien symptomfrei oder hätten nur leichte Symptome. Das Unternehmen habe bereits seit Auftreten der Pandemie ein von den örtlichen Behörden als wirksam eingestuftes Hygienekonzept eingeführt, das Mitarbeiter vor einer Ansteckung schützen solle.

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