Finanzen - Magdeburg:Kommt "Hartz IV für Kommunen"?: Analyse der Finanzlage

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Kay Barthel, Präsident des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt. Foto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt müssen die Geldzuweisungen des Landes aus Sicht des Rechnungshofs anders verteilt werden, um die Finanzlage chronisch klammer Kommunen grundlegend zu verbessern. Es gebe zahlreiche Kommunen, die alle Sparoptionen ausgeschöpft hätten und bei denen das Geld trotzdem nicht reiche, sagte Behördenchef Kay Barthel am Freitag in Magdeburg.

Es könne keine Dauerlösung sein, dass diese Städte, Gemeinde und Landkreise immer wieder Anträge auf Zusatzhilfen für Härtefälle, etwa aus dem Ausgleichsstock beantragen müssten. Es brauche eine andere Lösung. Der Rechnungshof hat in einem Sonderbericht die Kommunalfinanzen unter die Lupe genommen. Dabei sei die Datenlage schwierig gewesen, weil es von zahlreiche Kommunen in den vergangenen Jahren keine geprüften Jahresberichte gebe.

Der Grünen-Finanzexperte Olaf Meister sprach sich dafür aus, eine Art Grundsicherung zu schaffen. Der derzeitige Verteilungsmechanismus benachteilige jene, die dauerhaft strukturell unterfinanziert seien. Anfang des Jahres hatte der Geschäftsführer des Landkreistages, Heinz-Lothar Theel eine Sockelfinanzierung gefordert, er nannte es "eine Art Hartz IV für Kommunen".

In Sachsen-Anhalt gibt es mehrere Verrechnungssysteme, mit denen Städte und Gemeinden, Landkreise und Land untereinander Geld verteilen. Ein wichtiger Mechanismus ist der Finanzausgleich des Landes. Seit 2016 verändert dieser sich nicht mehr, wenn die Kommunen mehr oder weniger Steuern einnehmen, sondern bleibt konstant bei 1,628 Milliarden Euro im Jahr. Das System ist bis 2021 befristet. Für die Zeit nach der Landtagswahl muss eine Nachfolgelösung her.

Die seit 2016 geltenden feststehenden Überweisungen des Landes verbesserten die Finanzlage vieler Kommunen und gäben ihnen auch in der aktuellen Corona-Krise eine gewisse Sicherheit, sagte Rechnungshof-Präsident Barthel. Im Vergleich zum vorherigen System habe sich die finanzielle Situation vieler Kommunen verbessert.

Doch gut ist sie nicht: Laut Berechnungen des Rechnungshofs schrieb 2019 fast die Hälfte der 246 Kommunen ein Haushaltsminus. Die Spanne ist groß, schon innerhalb der elf Kreise und drei kreisfreien Stadt.

Absoluter Spitzenreiter ist die Stadt Halle. Sie habe allein 350 Millionen Euro Schulden über Kassenkredite. Das sei ein Viertel aller Kassenkredite und fast elf Mal so viel wie Magdeburg und Dessau-Roßlau zusammen, so Barthel. Kassenkredite sind eine Art Dispo-Kredit für Kommunen und eigentlich dazu gedacht, kurzfristig die Zahlungsfähigkeit zu sichern.

Nicht in allen Fällen sei die Verteilung der Landeszuweisung an der Schieflage Schuld, so Barthel. Oft mangele es auch an Sparbemühungen. Er warb dafür, bei den Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich die bestehende Summe anders zu verteilen.

Dem widerspricht Landkreistag-Geschäftsführer Theel entschieden: Durch die gestiegenen Tariflöhne und neue Aufgaben sei das Volumen des vor fünf Jahren festgelegten Festbetrags nicht mehr ausreichend, sagte er. "Wir sollen jetzt mit den Erkenntnissen der Corona-Krise alles so schnell wie möglich digitalisieren", sagte er. "Das kostet Geld und Personal." Theel bekräftigte die Forderung nach einem Sockelbetrag für klamme Kommunen. "Nur durch Umverteilung innerhalb des Finanzausgleichs kriegen wir die nicht über die Wasserlinie."

Der Rechnungshof wies darauf hin, dass ein Großteil der Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Buchführung hinterherhinkten. Seit 2013 hätten mehr als 1700 Jahresabschlüsse vorgelegt und geprüft werden müssen, hieß es. Tatsächlich sei nur jeder fünfte da und nur 16 Prozent seien auch geprüft. Die Kommunalaufsichten von Landkreisen und Land müssten den Druck erhöhen, mahnte Behördenchef Barthel.

"Es ist ein Fakt, dass wir rückständig sind, aber wir sind auf einem guten Weg", entgegnete Theel, der für die Landkreise spricht, die die vielen Jahresabschlüsse der kleinen Gemeinden prüfen müssen. Allerdings seien die gesetzlichen Vorgaben für die Jahresabschlüsse nach dem sogenannten Doppik-Berechnungsmodell sehr kompliziert. "Das Innenministerium hat auf unser Drängen hin jetzt Erleichterungen geschaffen." Damit dürfte der Rückstand zeitnah abschmelzen.

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