Landtag - Halle (Saale):Reine Briefwahl? Verfassungsrechtler sieht offene Fragen

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Halle (dpa/sa) - Die vom sachsen-anhaltischen Landtag verabschiedete Gesetzesänderung, nach der die Landtagswahl 2021 im äußersten Fall als reine Briefwahl abgehalten werden soll, ist aus Sicht eines Verfassungsrechtlers zu unbestimmt. Briefwahlen seien immer mit Einschränkungen von Wahlrechtsgrundsätzen verbunden, deshalb müsse diese Ausnahme beschränkt werden, sagte der Rechtswissenschaftler und ehemalige Richter am Landesverfassungsgericht, Winfried Kluth, dem MDR in Halle. "Das wird meines Erachtens in dem Gesetz nicht hinreichend klar vorgegeben."

Aus Kluths Sicht wird nicht klar gemacht, ob auch bei einer teilweisen Gefahrenlage für das ganze Land Briefwahl angeordnet wird oder nur für die Wahlkreise, in denen das auch wirklich festgestellt wird. "Ich denke, dass die Wahlrechtsgrundsätze verlangen, dass es dann wirklich auf die Teile des Landes beschränkt wird, wo wir auch diese entsprechende Gefahrenlage haben. Das heißt, keine komplette Briefwahl, sondern nur in den Wahlkreisen, wo auch entsprechende Gefahrenlage festgestellt worden sind."

Zudem sieht der Verfassungsrechtler kritisch, dass die Landeswahlleiterin die Gefahrenlage für Leib und Leben feststellen soll, damit das Innenministerium in einer Verordnung die reine Briefwahl vorgibt. "Man hätte hier aber an die gleichzeitig geänderten Regelungen zum Kommunalrecht anknüpfen können. Dort gibt es nämlich eine Feststellung einer pandemischen Lage durch den Landtag." Aus Kluths Sicht wäre es gut gewesen, wenn schon vorab im Gesetz die Schwellenwerte für die Gefahrenlage festgelegt worden wären.

Der Landtag hatte die Änderung des Wahlgesetzes am Mittwoch verabschiedet. Damit könnte die Landtagswahl am 6. Juni 2021 als reine Briefwahl abgehalten werden, falls eine Urnenwahl etwa aufgrund einer krisenhaften Situation in der Corona-Pandemie unmöglich sein sollte.

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